Ulm News, 08.02.2018 18:42
Fünf Unfälle auf schneeglatten Straßen
Vergangene Nacht ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Weißenhorn innerhalb kürzester Zeit insgesamt fünf Unfälle, deren Ursachen wohl schnellglatte Fahrbahnen waren.
So fuhr gegen 19.25 Uhr eine 18-jährige Fahranfängerin auf der Staatsstraße 2019 von Biberach kommend in Richtung Roggenburg. Hierbei kam sie auf schneebedeckter Fahrbahn ins Schleudern und prallte gegen eine Straßenlaterne, wobei beide Airbags des Fahrzeuges auslösten. Die junge Frau blieb unverletzt, am Pkw entstand aber Sachschaden in Höhe von 5.000 Euro. Etwa zur selben Zeit überfuhr ein 47-jähriger Pkw-Fahrer in Weißenhorn an der Einmündung Daimlerstraße/Illerberger Straße die dortige Verkehrsinsel mit Verkehrszeichen (rechts vorbei), wobei ein Sachschaden von ca. 2.000 Euro entstand. Gegen 19.50 Uhr kam eine 37-jährige Frau mit ihrem Pkw in Emershofen auf schneeglatter Straße von der Fahrbahn ab und überschlug sich hierbei. Der Pkw blieb auf der Seite liegen und die Fahrerin konnte sich zunächst nicht alleine aus dem Fahrzeug befreien. Sie wurde anschließend mit mittelschweren Verletzungen in eine nahe gelegene Klinik eingeliefert. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von mind. 4.000 Euro. Etwa fünf Minuten später ereignete sich in Emershofen der nächste Verkehrsunfall. Hierbei verlor eine 20-jährige Frau auf schneeglatte Fahrbahn die Kontrolle über ihr Fahrzeug und schleuderte anschließend in eine Leitplanke, wobei ein Gesamtsachschaden in Höhe von 2.500 Euro entstand. Gegen 21.20 Uhr befuhr ein 19-jähriger Pkw-Fahrer die Römerstraße in Attenhofen in Richtung Weißenhorn. Beim Beschleunigen nach dem Ortsschild kam er ebenfalls auf schneebedeckter Fahrbahn ins Schleudern und prallte anschließend frontal gegen einen Baum, wobei der junge Mann unverletzt blieb. Am Fahrzeug entstand aber wirtschaftlicher Totalschaden. Bei der anschließenden Unfallaufnahme bemerkten die Beamten der Polizeiinspektion Weißenhorn zudem, dass beide Hinterreifen des Fahrzeuges abgefahren waren und somit nicht mehr die Mindestprofiltiefe von 1.6 mm aufwiesen.




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