Ulm News, 20.01.2011 12:30
Hilde Mattheis begrüßt Urteil des Sozialgerichtshofs
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis begrüßt die Entscheidung des Bundessozialgerichtshofs privat versicherten ALG-II Empfängern den vollen Beitrag zur Krankenversicherung auszuzahlen.
"Die Entscheidung des Bundessozialgerichtshofs schafft Gerechtigkeit für die Bedürftigen", so Mattheis. Allerdings werden die privaten Krankenkassen nun gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen bevorteilt. Während die privaten Kassen nun den Krankenkassenbeitrag eines Bedürftigen im vollen Umfang erhalten, bekommen die gesetzlichen Krankenkassen nur 131,34 Euro pro Person, obwohl zur Deckung aller Leistungsausgaben rund 280 Euro im Monat notwendig wären. "Den Differenzbetrag trägt die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten. Dieses System ist zutiefst unsolidarisch." Die gesetzlich Versicherten subventionieren die Anteile, die die Bundesagentur für Arbeit für die gesetzlich versicherten Leistungsempfänger nicht ausgeben will. Die Bundesagentur müsse schon aus Gerechtigkeitsgründen den vollen Beitrag auch für die gesetzlich Versicherten übernehmen. "Besser wäre es natürlich, wenn durch die Einführung einer Bürgerversicherung endlich alle Versicherten an den Kosten des Gesundheitssystems beteiligt würden", so Mattheis abschließend.



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