Ulm News, 25.09.2017 15:00
Grünen-Stadträte fordern Änderung der städtischen Stellplatzverordnung
Die Fraktion der Grünen hat einen Änderung der städtischen Stellplatzverordnung beantragt. "Somit dürfte das Bauen erheblich billiger werden", heißt es in dem Antrag der Grünen-Gemeinderäte.
"Bereits 2015 hatten wir einen Antrag gestellt, die Stadt Ulm möge ihr kommunales Satzungsrecht hinsichtlich der Anzahl erforderlicher Stellplätze im Wohnungsbau in Anspruch nehmen. Laut LBO ist es inzwischen durchaus möglich, im Innenbereich die vorgeschriebene Stellplatzzahl (bisher 1 pro Wohneinheit) deutlich zu reduzieren", schreibt Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Michael Joukov an OB Gunter Czisch.
Viele gewachsene Wohngebiete im Innenbereich könnten wunderbar nachverdichtet werden, wäre da nicht immer das leidige Thema der Stellplatzanzahl, so Joukov weiter. Es sei auch völlig nachvollziehbar, dass man die erforderlichen Stellplätze nicht alle oberirdisch haben möchte, da diese Gebiete dann eher wie ein Parkplatz, als wie ein Wohngebiet aussähen. Stattdessen Tiefgaragenstellplätze zu erstellen, sei insofern widersinnig, da diese die Baukosten - und somit auch die Wohnkosten - erheblich nach oben treiben. Im Sanierungsfall mit Aufstockung sei es in der Regel gar nicht möglich, mit einer Tiefgarage nachzurüsten, schreibt der Grünen-Politiker.
Die Grünen beantragen daher nochmals, vor allem in Gebieten, in denen eine gute ÖPNV- Verbindung gewährleistet ist (beispielweise eine im 15-Minuten-Takt angefahrene Haltestelle, die mit einem Fußweg von maximal 300 Metern zu erreichen ist), eine örtliche Bauvorschrift, bzw. eine Stellplatzsatzung zu erlassen, die mit 0,5 Stellplätzen pro Wohneinheit auskommt.
"Damit ist keineswegs das Recht der jeweiligen Projektentwickler eingeschränkt, freiwillig mehr Stellplätze zu schaffen, wenn sie es für angebracht halten, aber sie werden von der Pflicht befreit, mehr als 0,5 Plätze je Wohneinheit anbieten zu müssen. Somit dürfte das Bauen erheblich billiger werden", heißt es in dem Antrag der Grünen-Gemeinderäte.



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