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Ulm News, 22.09.2017 19:45

22. September 2017 von Thomas Kießling
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Bürgerentscheid zur Geburtshilfe: Keine weitere Stellungnahme mehr


Der Kreistag wird über die Umsetzung des Bürgerentscheids zur Zukunft der Geburtshilfe an der Illertalklinik Illertissen entscheiden, ohne dass dazu eine weitere Stellungnahme eines Beratungsunternehmens eingeholt wird. 

In Sachen „Aufbau einer Geburtshilfe an der Illertalklinik“ existieren bekanntlich Expertisen zweier Beratungsfirmen. Eine Expertise war vor der Entscheidung des Kreistages über die Einrichtung einer Hauptabteilung Geburtshilfe/Gynäkologie im Mai 2016 angefertigt worden, also lange vor der ab November 2016 virulenten Klinikkrise mit damals bekannt gewordenen, äußerst hohen Defiziten. Sie beruhte in wichtigen Bereichen (vor allem Bau- und Ausstattungskosten) auf reinen Schätzungen der Klinikleitung. Eine andere Expertise war im Rahmen der Umsetzung des Bürgerentscheides angefertigt und im Januar 2017 veröffentlicht worden. Sie umfasst einen Business-Plan sowie Berechnungen zum möglichen Defizit einer Geburtshilfe in Illertissen, das auf jährlich circa 3,5 bis 5,5 Millionen Euro beziffert worden ist. Die Plausibilität dieser Berechnungen, die vereinzelt angezweifelt worden war, wurde im Nachgang von der BIK, der Beratungsgesellschaft der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, bestätigt. Im Rahmen der weiteren Umsetzung des Bürgerentscheides hat der Kreistag deshalb am 23. Juni 2017 mit 40 Ja- gegen 16 Nein-Stimmen folgenden Beschluss gefasst: „Es sind Stellungnahmen der Beratungsunternehmen einzuholen, die uns bislang in der Frage ‚Geburtshilfe an der Illertalklinik in Illertissen‘ beraten haben.“ Im Anschluss wurden beide Beratungsfirmen auf der Grundlage des Beschlusses um eine Stellungnahme gebeten. Eine Firma ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass ihre ursprüngliche Expertise nach wie vor zutrifft. Kosten sind dem Landkreis durch diese kurze Überprüfung nicht entstanden. Die zweite Beratungsfirma hat festgestellt, dass sie ihre ursprüngliche Expertise nicht lediglich kurz überprüfen könne. Wegen der hier vorliegenden Besonderheiten sei dafür ein tiefer gehendes, umfassendes neues Gutachten erforderlich. Dieses müsse darum sowohl vom Aufwand als auch von den Kosten her über eine einfache Stellungnahme zur Gültigkeit der in der ersten Expertise getätigten Aussagen hinausgehen. Die Thematik wurde daraufhin am 15. September 2017 vom Kreistag eingehend in nicht öffentlicher (wegen möglicherweise zu diskutierender Vertragsdetails) Sitzung erörtert. Nach intensiver Diskussion hob der Kreistag mit 30:25-Stimmen seinen zugrunde liegenden Beschluss vom 23. Juni 2017 auf. Daher wird nun keine weitere Stellungnahme eingeholt. Aufgrund des Wegfalls der Gründe für die Nichtöffentlichkeit informieren wir über den Beschluss des Kreistages. Mit der Umsetzung des Bürgerentscheides werden sich die Kreisgremien im Oktober 2017 befassen.



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