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Ulm News, 10.09.2017 12:00

10. September 2017 von Ralf Grimminger
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Für den Schulanfang gut gerüstet


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Jetzt ist es soweit: Im September beginnt für viele Kinder die Schule – und damit ein neuer Lebensabschnitt. Nicht nur Ranzen und Schultüte gehören dabei zur wichtigen Ausstattung. Gereon Moraing, Bereichsvorstand für den Süden bei MLP, erklärt, an was Eltern bei der Absicherung der Abc-Schützen denken sollten. 

Zahlreiche Schulanfänger stehen derzeit in den Startlöchern und können es kaum erwarten, ihre Schultüte in den Händen zu halten. Auch für Eltern ist dieser Lebensabschnitt aufregend. Die Kinder werden zusehends selbstständig, meistern den Schulweg alleine. Aber haften Eltern tatsächlich ausnahmslos, wenn etwas passiert?

Was passiert, wenn ein Kind einem anderen Schaden zufügt?
Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten als „nicht deliktfähig“. Sie können somit nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr gilt dies bis zum 10. Lebensjahr. Auch die Eltern müssen dann nicht für die verursachten Schäden des Kindes aufkommen. Die private Haftpflichtversicherung der Eltern – die zu den wichtigsten privaten Versicherungen gehört – prüft im Schadenfall die Ansprüche eines Geschädigten und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Mittlerweile sind in hochwertigen Tarifen bereits deliktunfähige Kinder mitversichert – falls der Nachwuchs dem Nachbarn das Auto zerkratzt und man diesen nicht auf den Kosten sitzen lassen möchte. Die Tarife unterscheiden sich jedoch in der Höhe der jeweiligen Deckungssummen.

Viele Kinder fahren mit dem Rad zur Schule. Was, wenn das Rad gestohlen wird?
Kinderfahrräder lassen sich – genau wie die Räder der Eltern – in eine bestehende Hausratversicherung aufnehmen. Diese greift auch bei Diebstählen außerhalb des eigenen Grundstücks – sofern das Fahrrad abgeschlossen war. Der Einschluss in die Hausratversicherung ist bereits gegen einen geringen Zusatzbetrag möglich, je nach Wert des Kinderrads. Es gibt auch spezielle Fahrradversicherungen, diese sind aber zumeist teurer und lohnen sich nicht bei kleineren Fahrradversicherungssummen.

Und wenn auf dem Weg zur Schule ein Verkehrsunfall passiert?
Passiert dem Kind in der Freizeit ein Unfall, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Für finanzielle Folgen, beispielsweise wenn ein Kind durch einen Unfall beim Fußball spielen invalide wird, kommt ausschließlich eine private Unfallversicherung auf. Mit der Entschädigungssumme können Umbauten, Reha-Maßnahmen oder ähnliches bezahlt werden. Alternativ gibt es hierfür auch spezielle Kinderinvaliditätsversicherungen. Dort ist neben einer unfall- auch eine krankheitsbedingte Invalidität versichert. Dabei erfolgen die Zahlungen im Unterschied zur Unfallversicherung nicht als Einmalbetrag, sondern in Form einer monatlichen Rente und gegebenenfalls einer kleineren Kapitalsofortleistung.

Wie können Eltern für ihre Kinder sparen?
Im aktuellen und absehbar anhaltenden Niedrigzinsumfeld ist vom klassischen Sparbuch eher abzuraten. Besser: ein breit investierender Fondssparplan. Aufgrund des langen Anlagehorizontes lassen sich Schwankungen in der Regel gut kompensieren. Läuft der Sparplan auf den Namen des Kindes, profitieren Eltern von dessen Grundfreibetrag von 8.820 Euro sowie vom Sparer-Pauschbetrag, der bei 801 Euro liegt. Die Eltern sind bis zur Volljährigkeit des Kindes zwar verfügungsberechtigt, dürften das Geld aber nur verwenden, wenn sie es nachweislich für das Kind ausgeben. Sparen und gleichzeitig Absichern geht zum Beispiel mit privaten Rentenversicherungen, bei denen sich die spätere Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bereits berücksichtigen lässt. Vorteil: Die Kinder können später ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.



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