Ulm News, 04.07.2017 10:00
Wer haftet bei Blitzeinschlag?

Sommergewitter - wie kommt es dazu und wer haftet bei Schäden? Fragen an Matthias Habel, Meteorologe bei WetterOnline über Gewitter, Unwetterschäden und sinnvollen Versicherungsschutz.
Stimmt es, dass sich die Gewitter im Sommer häufen?
Matthias Habel, Meteorologe bei WetterOnline: Ja, das stimmt. Über 90 Prozent der Gewitter entladen sich in Mitteleuropa im Sommerhalbjahr. Wichtigste Zutat für Gewitter ist feuchte Luft, da Wasserdampf viel Energie enthält, die beim Kondensieren freigesetzt wird. Diese Energie ist notwendig, damit die riesigen Gewitterwolken entstehen und wachsen können. Außerdem wird eine labile Schichtung der Luft in der Höhe benötigt. Das bedeutet, dass es mit zunehmender Höhe kälter wird und nicht zufällig irgendwo eine Schicht wärmere Luft in der Höhe vorhanden ist. Ist die Schichtung labil, so kann Konvektion, also eine Luftbewegung einsetzen. Warme Luft steigt dann sehr schnell und sehr weit vom Boden auf, kühlt sich dabei ab und setzt so die Energie frei, die das Gewitter benötigt.
Kann man genau bestimmen, wo sich ein Gewitter mit Blitz und Donner entlädt?
Matthias Habel: Nein, wo genau sich eine solche Warmluftblase auf den Weg in die Höhe macht, lässt sich nicht genau vorhersagen. Man kann dies mit einem Topf Wasser vergleichen, den man auf dem Herd erhitzt. Im Voraus lässt sich zwar vorhersagen, dass das Wasser kochen wird. Wo genau sich aber die Blasen bilden, die dann das Wasser sprudeln und blubbern lassen, ist dem Zufall überlassen.
Nicht alle Gewitter laufen glimpflich ab. Falls doch einmal ein Blitz ins Hausdach einschlägt – wer haftet?
Matthias Habel: Für Unwetterschäden gibt es keine Universalversicherung. Ist der Blitz ins Haus eingeschlagen und hat einen Brand verursacht, übernimmt die Hausratversicherung die Schäden. Daher sollten alle Mieter und Wohnraumeigentümer unbedingt eine Hausratversicherung abschließen. Eigentümer sollten zusätzlich auch eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sturmschäden regulieren Versicherungen meist erst, wenn der Wind mindestens die Windstärke 8 erreicht hat. Auch bei Eigenverschulden, wie eindringendem Wasser durch offene Türen oder Fenster, zahlt die Versicherung normalerweise nicht. Fegt der Sturm aber einen Blumentopf vom Balkon, verletzt Passanten oder beschädigt Gegenstände, greift normalerweise die Haftpflichtversicherung.
Egal in welchem Fall, der Schaden sollte so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden, denn später auftretende Folgeschäden übernimmt keine Versicherung.
Was ist zu tun bei Sturmschäden am Fahrzeug oder wetterbedingtem Ausfall des Bahnverkehrs?
Matthias Habel: Wenn das Fahrzeug bei einem Sturm durch herumfliegende Gegenstände oder entwurzelte Bäume beschädigt wurde, übernimmt die Kfz-Teilkasko-Versicherung den entstandenen Schaden. Allerdings nur bei einer Mindestwindstärke von 8 Beaufort. Alles, was unter dieser Windstärke liegt, wird nur von der Vollkasko-Versicherung übernommen. Gut zu wissen für Pendler, die öffentliche Verkehrsmitteln nutzen: Bahnunternehmen sind seit 2009 verpflichtet, ihren Kunden bei Verspätungen durch höhere Gewalt, zu denen auch Unwetter zählen, einen Teil des Fahrpreises zu erstatten. Dies gilt ab einer Verspätung von 60 Minuten.







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