Ulm News, 16.12.2010 10:32
Hilde Mattheis:"Studiengebühren sind zu große Hürde"
Hilde Mattheis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Studiengebühren in Baden-Württemberg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erklärt, dass die allgemeinen Studiengebühren im Land Baden-Württemberg mit Bundesrecht vereinbar sind. Es liegt kein Verstoß gegen das Grundrecht auf freien Zugang zur Ausbildungsstätte vor.
Hierzu die stellvertretende SPD-Landesvorsitzende und Ulmer Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis: „Auch wenn die Studiengebühren laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein unüberwindbares Hindernis sind, stellen sie aber dennoch eine zu große Hürde für viele junge Menschen da. Es ist eine politische Frage ob dieses Hindernis abgeschafft werden soll oder nicht. Die SPD im Land Baden-Württemberg lehnt als einzige Partei im Landtag Studiengebühren jeglicher Form ab.“
Mattheis macht klar: eine Ablehnung der unsozialen Studiengebühren sei für sie eine Gewissenfrage und einer der zentralen Punkte für die Landtagswahl im kommenden März.
„Für uns ist das Thema der kostenfreie Bildung eines der wichtigen Themen für die Menschen in Baden-Württemberg“, so die stellvertretende Landesvorsitzenden der SPD Hilde Mattheis abschließend.
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