Ulm News, 26.12.2016 10:00
Neue Regelungen auf den Recyclinghöfen ab Januar
Ab 1. Januar ändern sich die Annahmebedingungen von Sperrmüll und Bauschutt an den Recyc-linghöfen in Ulm. Mit den neuen Regelungen folgen die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach mehr Gebührengerechtigkeit. Außerdem sollen so unberechtigte Anlieferer ausgeschlossen werden.
Das Angebot der Recyclinghöfe darf nur von Ulmer Gebührenzahlern genutzt werden. Wichtig ist, dass ab Januar bei jeder Anlieferung der Abfallgebührenbescheid mitgebracht werden muss. Auf dem Gebührenbescheid für das Jahr 2017 ist ein Code abgedruckt, der vom Recyclinghofpersonal gescannt wird. Pro Jahr sind vier Anlieferungen von Sperrmüll (bis 2 m³) oder Bauschutt (bis 0,5 m³) kostenfrei.
Die fünfte und jede weitere Anlieferung ist dann kostenpflichtig und wird über den Gebührenbe-scheid abgerechnet. Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.
Die Gebühren betragen 20 € pro Anlieferung (Sperrmüll max. 2 m³, oder Bauschutt max. 0,5 m³). Größere Mengen an Bauschutt können nur auf der Bauschuttdeponie Donaustetten angeliefert werden. Hier ist jede Anlieferung gebührenpflichtig, also auch die erste Anlieferung und Anlieferun-gen unter 0,5 m³. Zu beachten ist auch, dass die Gebühren auf der Bauschuttdeponie Donaustetten im Laufe des Jahres 2017 von Volumen- auf Gewichtspreise umgestellt werden.
Die Gebühren betragen:
- Bauschutt und Bodenaushub 65,- € pro m³, bzw. 43,- € pro t
- asbesthaltige Abfälle 118,- € pro m³, bzw. 118,- €
pro t bei Anlieferungen von Kleinmengen (bis 0,5 m³,bzw. bis 400 kg)
- Bauschutt und Bodenaushub 20,- € bis 0,5 m³, bzw. 17,20 € bis 400 kg
- asbesthaltige Abfälle 47,20 € bis 0,5 m³, bzw. 47,20 € bis 400kg









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