Ulm News, 29.11.2010 14:58
Städtische Bürgerdienste und Polizei führen Testkäufe durch
Hochprozentiges und Tabakwaren dürfen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht verkauft werden – die Regelung des Jugendschutzgesetzes ist ganz eindeutig. Das Verkaufspersonal hat die Pflicht, das Alter des Käufers zu kontrollieren.
Wie aber wird diese Regel im Alltag in Ulm umgesetzt? Können Jugendliche in Geschäften, an Kiosken, an Tankstellen oder in Gaststätten problemlos Alkohol und Zigaretten kaufen? Die Bürgerdienste der Stadt Ulm überprüfen dies anhand von Testkäufen, welche seit April dieses Jahres vom Sozialministerium Baden-Württemberg ermöglicht werden – und finden immer wieder Schwarze Schafe.
Zwar ist eine flächendeckende und regelmäßige Kontrolle aller Verkaufsstellen in Ulm derzeit nicht vorgesehen, aber sobald es Hinweise gibt, gehen die Bürgerdienste in Kooperation mit der Polizei den Hinweisen nach. In Begleitung eines Polizeibeamten und eines Mitarbeiters der Bürgerdienste, die vor dem Geschäft warten, führen zwei 17jährige Auszubildende die Testkäufe durch.
Die „Spielregeln“ für diese Testkäufe sind dabei eindeutig festgelegt: Die jungen Testkäufer sind altersangemessen gekleidet, sie versuchen die Verkäufer nicht zu überreden und sie weisen sich auf Nachfrage sofort aus. „Es geht uns nicht darum, Ladenbesitzer oder Verkaufs- und Thekenpersonal zu täuschen und in die Falle zu locken“, betont Stefan Miltz, zuständig bei den städtischen Bürgerdiensten für den Bereich Jugendschutz.
Die meisten der überprüften Geschäfte kontrollieren wie vorgeschieben, aber es gibt nicht wenige Ausnahmen. „In einer Tankstelle ebenso wie in einem Kiosk erhielten unsere beiden 17-jährigen Testkäufer problemlos Schnaps und Zigaretten“, berichtet Miltz. Auch in Einzelhandelsgeschäften und an weiteren Kiosken konnten die Jugendlichen sich mit unerlaubten Waren eindecken. In einer Gaststätte wurden ihnen ohne Weiteres sogar Cocktails mit Rum und Wodka serviert.
Gegen den Betreiber eines Internetcafés, der wiederholt Zigaretten an Jugendliche verkaufte, verhängte die Stadt ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro, während gegen den Angestellten eines Kiosks, der Wodka und Zigaretten abgab, nur ein Bußgeld von 300 Euro erlassen wurde, denn: Betriebsinhaber werden generell härter sanktioniert als Angestellte. Keine Verstöße würden in Supermärkten festgestellt. Hier seien zum Teil die Scannerkassen so programmiert, dass bei bestimmten Waren das Personal automatisch aufgefordert werde, den Kunden nach seinem Alter zu fragen, erklärt Miltz.
Etwas kurios mutet das Verhalten eines Kioskinhabers an, der den Testkäufer zunächst nach dessen Alter fragte. Aufgrund der wahrheitsgemäßen Altersangabe „17“ erklärte der Inhaber des Kiosks dann, dass der junge Mann den gewünschten Schnaps nicht erhalte. Die Zigaretten verkaufte er ihm dennoch - nachdem er sich vergewissert hatte, dass sein Kunde ja schon siebzehneinhalb sei. Auch hier war ein hohes Bußgeld fällig.
Stadt und Polizei werden die Reihe der Testkäufe fortsetzen und überlegen, diese aufgrund der doch zahlreich festzustellenden Verstöße (bei bisher 17 Testkäufen wurden acht Bußgeldverfahren mit Bußgeldern zwischen 100 und 2.000 Euro eingeleitet) auszuweiten.






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