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Ulm News, 28.12.2015 18:00

28. Dezember 2015 von Ralf Grimminger
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Silvesterfeuerwerk: Schön, aber nicht ohne Gefahren


Bürgerdienste der Stadt Ulm verweisen auf Vorschriften zum Kauf, Verkauf und zum Abbrennen. 

 Auch am Ende dieses Jahres wird das neue Jahr wieder mit Böllern und  Raketen begrüßt werden. So schön und eindrucksvoll so ein Feuerwerk  ist, so gefährlich kann es auch sein. Da Verletzungen oder Brände durch  Böller und Raketen keine Seltenheit sind, gelten für den Verkauf und das  Abbrennen von Feuerwerkskörpern besondere Vorschriften.
Die Bürgerdienste der Stadt Ulm weisen deshalb darauf hin, dass  Feuerwerkskörper der Kategorie 2 bzw. Klasse II ausschließlich an  Personen ab dem 18. Lebensjahr und nur vom 29. bis einschließlich 31.  Dezember verkauft werden dürfen. Des Weiteren dürfen diese  Feuerwerkskörper nur von Erwachsenen an Silvester und Neujahr  abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahren dürfen diese weder  aufbewahren, noch abbrennen.  Da durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Brandgefahr erhöht und  auch erheblicher Lärm verursacht wird, dürfen in unmittelbarer Nähe von  Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reetdach- und  Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Unvorsichtig hantierende "Feuerwerker" können wegen fahrlässiger  Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu  Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und Jugendliche sind die  Aufsichtspflichtigen verantwortlich. Wer gegen die genannten Vorschriften  verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße  geahndet werden kann.



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