Ulm News, 27.11.2015 16:21
Widerrufsjoker: Laufende Darlehensverträge ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen
Wer vor fünf oder mehr Jahren einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat und diesen kündigen möchte, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren und umzuschulden, kann sich unter Umständen auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung berufen. Normalerweise ist eine Umschuldung mit Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden oder ohne entsprechenden Kündigungsgrund gar nicht möglich. Der Widerrufsjoker hilft in vielen Fällen, trotzdem aus dem Vertrag zu kommen.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrung nutzen
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei einem Kreditvertrag, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, sorgt dafür, dass das Recht auf Widerruf nicht nur für 14 Tage gilt, sondern stattdessen auf unbestimmte Zeit. Das ist der sogenannte ewige Widerruf. Für Darlehensnehmer bedeutet das, dass sie solch einen Darlehensvertrag jederzeit widerrufen können und entweder den restlichen Darlehensbetrag zurückzahlen oder umschulden können.
Bei einer Umschuldung übernimmt ein neuer Darlehensgeber die Finanzierung des Restbetrages – in der Regel zu deutlich niedrigeren Zinsen. Wie viel dabei gespart werden kann, hängt von der Differenz des Effektiv-Zinssatzes ab. Der Finanzierungsrechner von smava zeigt übersichtlich, in welchem Zinsniveau sich derzeit Darlehen bewegen. Beim ewigen Widerrufsrecht fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Wann ist eine Widerrufserklärung fehlerhaft?
Die häufigsten Formfehler sind:
- fehlende optische Hervorhebung des Begriffs Widerrufsbelehrung
- fehlende Postanschrift für den Widerruf
- ungenaues Datum für den Beginn der Frist
In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Vorgaben für die Widerrufsklausel mehrfach geändert – das kommt nun den Verbrauchern zugute. Denn viele Banken haben solche Änderungen nur zeitverzögert oder gar nicht übernommen. Die Verbraucherzentrale schätzt, dass neun von zehn Widerrufsbelehrungen von Krediten fehlerhaft sind.
Grundsätzlich ist es so, dass jeder Vertrag einzeln geprüft werden muss. Daher sollten Verbraucher ihren Vertrag von einem Fachmann prüfen lassen. Unter anderem bietet die Verbraucherzentrale Hamburg gegen ein geringes Entgelt in Höhe von 70 Euro solch eine Prüfung an. Der Widerruf selbst sollte nur erfolgen, wenn die schriftliche Zusage über die Finanzierung einer anderen Bank vorliegt oder wenn genügend Eigenkapital vorhanden ist, um das Darlehen zurückzahlen zu können.
Bild: © istock.com/mstay







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