Ulm News, 20.10.2015 16:28
86-jährige Mutter tötet schwerstbehinderte Tochter
Nach dem Tod einer 45-Jährigen in Riedlingen richtet sich jetzt ein schwerer Verdacht gegen die Mutter. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass die 86-Jährige ihre behinderte Tochter getötet hat. Als Motiv gab sie an, dass sie Angst hatte, selbst bald sterben zu müssen. Ihre schwerstbehinderte Tochter wollte sie dann nicht alleine zurücklassen.
Angehörige der Verstorbenen hatten sich am Montag bei der Polizei gemeldet. Sie befürchteten, dass der 45-Jährigen etwas zugestoßen sein könnte. Eine Polizeistreife suchte deshalb sofort die Riedlinger Wohnung auf. Die Beamten fanden die 45-Jährige tot auf. In der Wohnung war auch die 86-jährige Mutter. Sie hatte Verletzungen an den Armen und blutete stark. Der Rettungsdienst kümmerte sich um die Verletzte und brachte sie ins Krankenhaus. Gleichzeitig nahm die Kriminalpolizei die Ermittlungen auf. Kriminaltechniker sicherten in der gemeinsamen Wohnung der beiden Frauen die Spuren.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die 45-Jährige durch die Hand ihrer Mutter starb. Die Frau soll, so die Erkenntnisse der Behörden, ihre Tochter zunächst gefesselt haben. Dann habe sie sie im Bett mit einem Kissen erstickt, teilen Staatsanwaltschaft Ravensburg und Polizeipräsidium Ulm mit.
Anschließend fügte sich die betagte Frau selbst Verletzungen zu, um ebenfalls aus dem Leben zu scheiden. Als ihr dies nicht gelang, verständigte sie die Angehörigen und berichtete ihre Tat. Die verständigten die Polizei.
Die 86-Jährige wurde nach der ersten ärztlichen Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Am Dienstag erließ der zuständige Richter am Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ravensburg einen Haftbefehl wegen Mordes. Ebenfalls am Dienstag fand eine Obduktion an der Leiche der 45-Jährigen statt. Die bestätigte, dass die Frau erstickt ist. Die 86-Jährige hat mittlerweile ein Geständnis abgelegt. Als Motiv gab sie an, dass sie Angst hatte, selbst bald sterben zu müssen. Ihre schwerstbehinderte Tochter wollte sie dann nicht alleine zurücklassen.



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