Ulm News, 14.10.2015 10:52
Gericht verhängt Geld- und Bewährungsstrafen gegen Inhofer-Geschäftsführer
Bewährungs- und Geldstrafen hat das Landgericht gegen Manager des Möbelhauses Inhofer hat das Augsburger Landgericht Bewährungs- und Geldstrafen ausgesprochen. Ihnen war vorgeworfen worden, Mitarbeiter scheinselbständig beschäftigt und so Sozialabgaben hinterzogen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anschuldigungen in den meisten Fällen nicht aufrechterhalten können. Ebenso reduzierte sich die Summe, die das Möbelhaus hinterzogen haben soll, von Prozesstag zu Prozesstag. Dennoch hatte Staatsanwaltschaft mehrere Jahre Gefängnis gefordert. Edgar Inhofer sollte, so das Plädoyer der Anklägrer, sollte für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Für den 79 Jahre alten Seniorchef August Inhofer hatten die Ankläger eine zweijährige Haft auf Bewährung gegen eine Auflage von fünf Millionen Euro gefordert.
Die Schuldlage sah freilich der Richter, der im Prozessverlauf mehrmals die Ankläger kritisiert und gerügt hatte, vollkommen anders.
Edgar Inhofer, Geschäftsführer des Einrichtungshauses, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten. Seniorchef August Inhofer (79) wurde zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die beiden anderen Angeklagten Karl Inhofer und Dr. Peter Schorr erhielten Geldstrafen.
Die nicht abgeführten Sozialbeiträge waren von dem großen Unternehmen schon kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe vor einigen Jahren beglichen und auch fällige Strafzuschläge in Millionenhöhe bezahlt worden.







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