Ulm News, 19.09.2015 18:17
Grüne: Notunterkunft von 70 Osteuropäern im ehemaligen Eichamt nicht akzeptabel
Die Vorgänge rund um das Gebäude des ehemaligen Eichamtes sind nach Ansicht der Fraktion der Ulmer Grünen nicht hinnehmbar. Nach der Auskunft des Bürgermeisters von Winning hätte das Gebäude in der Umbauphase nicht für Wohnzwecke genutzt werden dürfen, sodass der Eigentümer einen klaren Rechtsverstoß begangen hat. Die menschenunwürdige Unterbringung muss dort schnellstmöglich beendet werden, schreibt Michael Joukov, Geschäftsführer der Fraktion Grüne Ulm³ an Oberbürgermeister Ivo Gönner. In dem Gebäude hausen derzeit rund 70 Osteuropäer mit Kindern ohne WC, fließend Wasser, ohne echte Kochmöglichkeit und Heizung.
Für die Zukunft erwarten die Grünen, dass die Stadtverwaltung "eine klare Gangart gegenüber derartigen Eigentümern an den Tag legt, bis hin zur Verweigerung eines neuen Bebauungsplans und den dauerhaften Verzicht, solchen Investoren städtische Grundstücke oder Gebäude zu verkaufen."
Die Grünen gehen davon aus, dass die Mehrheit des Gemeinderats es ebenso sieht. "Wir bitten Sie, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses zu setzen", schreibt Joukov.
Der Vorgang zeige aber auch, worauf man sich in Zukunft immer mehr gefasst machen müsse, "wenn wir uns weiterhin der kommunalen Aufgabe versperren für ausreichend günstige Wohnungen in unserer Stadt zu sorgen." "Seit Jahren sprechen wir GRÜNEN darüber, die Stadt lässt Studien anfertigen und doch laufen wir sehenden Auges in die Katastrophe. Mit Bauen, Bauen, Bauen alleine, wie es uns immer wieder vorgebetet wurde, ist es längst nicht mehr getan. Es bringt nichts, darauf hinzuweisen, dass der Bund, das Land und die Kommune ihren Teil dazu beisteuern müssen, auch in Ulm gilt es, das Problem entschieden anzugehen. Wir halten es für geboten, die Frage der Zwischennutzung generell zu stellen. Es besteht durchaus die Möglichkeit bei Projekten, die eine Verdichtung erfahren und somit auch einen wesentlich höheren wirtschaftlichen Nutzen für die Investoren bringen, dieses Baurecht an Bedingungen zu knüpfen. So kann dem Antragsteller eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes z.B. zur Bedingung gemacht werden, das abzubrechende Gebäude für soziale Zwecke in Absprache mit der Stadt zwischen zu nutzen. Es könnte z.B. ein Zeitraum festgelegt werden, in dem die Stadt das Objekt als Notunterkunft für Bedürftige zwischen nutzen kann. Wir bitten Sie, diese Vorschläge zu prüfen und im Bauausschuss zur Debatte zu stellen", heißt es in dem Schreiben der Grünen an OB Ivo Gönner.
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