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Ulm News, 28.09.2010 16:28

28. September 2010 von Thomas Kießling
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Sozialministerin Dr. Monika Stolz: „Integration behinderter Menschen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung"


Träger der Behindertenhilfe im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm beraten über kreisübergreifenden Teilhabeplan.

„Es ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung, die Integration behinderter Menschen mit aller Kraft voranzubringen. Dazu gehört auch, Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen“, sagte Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Dienstag (28.9.) in Ulm. Bei der Trägerversammlung der Träger der Behindertenhilfe im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm betonte die Ministerin: „Wir müssen gemeinsam die Rahmenbedingungen entwickeln um so den 1,6 Millionen Menschen mit Behinderungen im Land eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Mit dem kreisübergreifenden Teilhabeplan für Menschen mit Behinderung übernehmen Ulm und der Alb-Donau-Kreis eine Vorreiterrolle“, würdigte die Ministerin.
Barrierefreiheit sei nicht nur für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Bedingung zur Teilhabe. „Von Barrierefreiheit profitieren alle Menschen. Für Gehbehinderte oder Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist Barrierefreiheit eine zwingende Grundvoraussetzung zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so die Ministerin weiter. „Aber auch für Personengruppen, wie beispielsweise Menschen mit vorübergehenden Unfallfolgen, Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit schwerem Gepäck sowie Familien mit kleinen Kindern oder auch ältere Menschen, ist eine barrierefreie Umwelt notwendig und hilfreich.“ Dabei zeige sich auch, dass die Inklusion, also das „‘Dabei sein‘, eine Daueraufgabe und ein ständiger Prozess ist, bei dem alle Verantwortlichen auf allen Ebenen gefordert sind. Wir müssen dahin kommen, Behinderung ganz selbstverständlich als Vielfalt menschlichen Lebens wahrzunehmen“, sagte Stolz.
Die Ministerin bezeichnete auch das „Persönliche Budget als Zeichen von Selbstbestimmung.“ Das Persönliche Budget besitze das Potenzial für einen Zugewinn am persönlicher Lebensführung, Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. „Es ist ein Instrument, um den individuell unterschiedlichen Möglichkeiten, Wünschen und Bedürfnissen behinderter Menschen Rechnung zu tragen. Ich appelliere daher an alle Beteiligten, die Chancen und Potenziale dieser Leistungsform zu nutzen“, so Stolz.



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