Ulm News, 11.09.2015 11:26
Handwerkskammer Ulm: Öffentliche Hand droht fairen Wettbewerb zu missachten
„Bis zur Haustüre – und keinen Schritt weiter. Das war unser gemeinsames Grundverständnis.“ So umfasst Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm, die bisher praktizierte Aufgabenteilung zwischen Handwerk und kommunalen Betrieben in Baden-Württemberg.
Eine Initiative der Bundesländen plant nun Gegenteiliges auf nationaler Ebene. Sie will die Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Betriebe und geht damit erneut auf Konfrontation zum Handwerk. „Die Zusammenarbeit mit den Kommunen liegt selbstverständlich im Interesse des Handwerks“, betont Mehlich. „Die Chancengleichheit zwischen privaten und öffentlichen Betrieben ist aber dann gefährdet, wenn der Staat bei gleicher Leistung 19 Prozent billiger anbieten kann – und zwar sich selbst und ohne vergleichbares Angebot. Dann wird das Handwerk ausgeschlossen.“ Stadtwerke und Bauhöfe, welche zu ihren originären Aufgaben auch als Dienstleister aktiv werden, betrieben unsauberen Wettbewerb und gefährden im Zweifelsfall Arbeits- und Ausbildungsplätze. Hintergrund sind die Diskussionen um die Ausgestaltung des Umsatzsteuergesetzes (UStG, §2). Dieses befindet sich in Berlin aktuell im Anhörungsverfahren und sieht in seiner jetzigen Fassung eine Steuerbefreiung für sogenannte Beistandsleistungen vor. Darunter fallen alle Leistungen, welche ein Stadtwerk oder ein Zweckverband im Auftrag seiner angeschlossenen Kommunen erbringt.
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