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Ulm News, 08.07.2015 18:24

8. July 2015 von Thomas Kießling
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IHK Schwaben: Kritik am Erbschaftsteuerentwurf bleibt bestehen trotz leichter Verbesserungen 


Die IHK Schwaben sieht die gestrige Einigung der Regierungsparteien über die  Kabinettsvorlage zwar als Schritt in die richtige Richtung, aber Kritik bleibt. 

Thomas P. Holderried, Vorsitzender des IHK-Beirats Familienunternehmen und  Vizepräsident der IHK Schwaben: „Die Anhebung der Freigrenze von 20 auf 26 Millionen  Euro ist grundsätzlich zu begrüßen, aber diese bleibt weiter deutlich hinter den  Forderungen der Wirtschaft zurück. Laut unseres aktuellen Unternehmensbarometers  sahen 80 Prozent der Unternehmer bereits die bisherige Freigrenze als problematisch an.  Dies liegt nicht zuletzt an dem zugrundeliegenden Bewertungsverfahren, das marktfremd  ist und zu in der Praxis nicht erzielbaren Unternehmenswerten führt.“ Die von den Unternehmern kritisierte Einbeziehung des vorhandenen Privatvermögens  bei der Erbschaftsteuer bleibt nach der gestrigen Einigung wohl nach wie vor  unangetastet. Mit 90 Prozent lehnen die schwäbischen Unternehmer laut IHK-Umfrage  diese Regelung jedoch ab. Holderried „Das vorhandene Privatvermögen der Erben sollte  in diesem Rahmen unberücksichtigt bleiben.“  Wie aus Regierungskreisen verlautbar wurde, scheint es wohl eine Verbesserung beim  Nachweis des Lohnsummenkriteriums zu geben. Abgestufte Erleichterungen sollen nun  für Betriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern gelten. Unberücksichtigt bleibt das  Lohnsummenkriterium nachwievor nur für Unternehmen mit bis zu drei Mitarbeitern. Laut  Umfrage lehnen 97 Prozent der befragten Unternehmer diese Grenze als problematisch  ab. Holderried: „Eine Anhebung des Schwellenwerts ist weiterhin dringend geboten.“ Auch wenn sich die Koalition gestern auf Verbesserungen geeinigt hat, sind immer noch  steuerliche Mehrbelastungen für die Unternehmer im IHK-Bezirk zu erwarten. Daher  befürchtet mehr als jeder dritte Unternehmer aufgrund von Liquiditätsengpässen die  Gefährdung von Arbeitsplätzen. Darüber hinaus sieht rund die Hälfte der Unternehmer die  Möglichkeit zu künftigen Investitionen und damit zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit  deutlich eingeschränkt und erwartet eine schwierigere Nachfolgersuche. Holderried: „Ein  neues Erbschaftsteuergesetz darf nicht dazu führen, dass die ohnehin schwer zu  bewerkstelligende Unternehmensnachfolge weiter erschwert wird. Hier muss es im  Gesetzgebungsverfahren zu weiteren Verbesserungen für die Familienbetriebe kommen.“



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