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Ulm News, 20.05.2015 15:28

20. May 2015 von Thomas Kießling
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Hilde Mattheis begrüßt weitere Entlastung der Kommunen


  Im Nachtragshaushalt 2015 hat die SPD-Bundestagsfraktion dafür gesorgt, dass 15 Milliarden zusätzlich im Bundeshaushalt bereitstehen, um in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz zu investieren und Kommunen zusätzlich zu entlasten. „Wir halten unser Versprechen, Mehreinnahmen vorranging für Investitionen einzusetzen, damit unser Land auch morgen noch gut aufgestellt ist“, berichtet die Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis aus der Berliner Sitzungswoche.

   Mit einem kommunalen Investitionsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. Euro greift der Bund zudem finanzschwachen Kommunen gezielt unter die Arme, damit diese nicht den Anschluss verlieren und eine angemessene Daseinsvorsorge anbieten können. Darüber hinaus setzt sich Mattheis dafür ein, dass der Bund die Städte und Gemeinden bei den steigenden Kosten für Flüchtlingen strukturell und substanziell entlastet. „Die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, für die auch Bund und Länder angemessen Verantwortung übernehmen müssen. Hier erwarten wir beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder im Juni endlich eine klare und konkrete Übereinkunft“, fordert Mattheis.   Die Voraussetzungen für die Umsetzung werden mit dem Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt 2015 geschaffen. Vorgesehen ist, die bereits für das Jahr 2017 beschlossene kommunale Entlastung von 1 Mrd. Euro um 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro aufzustocken. Zusätzlich werden 3,5 Mrd. Euro für das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ bereitgestellt. Damit sollen kommunale Investitionen in die Bereiche Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz gefördert werden. Die Mittel werden auf Basis eines Schlüssels auf die Länder verteilt, der die jeweilige Bedürftigkeit widerspiegeln soll. Der Schlüssel ergibt sich zu je einem Drittel aus der Einwohnerzahl, der Höhe der Kassenkredite und der Anzahl der Arbeitslosen. Die Länder legen dabei selbst fest, welche Kommunen sie als finanzschwach definieren.  



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