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Ulm News, 19.05.2015 12:48

19. May 2015 von Thomas Kießling
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Grüne: Stadt Ulm soll KiTa-Gebühren erstatten


Nach Ansicht der Grünen Fraktion Ulm3 sollte die Stadt Ulm KiTa-Gebühren an die Eltern zurückzahlen, wenn die Kindertagesstätte besteikt wurde. "Für uns ist es schließlich selbstverständlich, dass eine Leistung, die nicht  erbracht worden ist, auch nicht (wie vom GEB gefordert) bezahlt werden  muss", schreibt Michael Joukov von den Ulmer Grünen. 

Die GRÜNE Fraktion Ulm3 sei vom Streik der kommunalen KiTa- Beschäftigten nicht überrascht, heißt es in einem Schreiben der Grünen Farktion Ulm3 an Oberbürgermeister Ivo Gönner. Bereits seit über zehn Jahren hätten die Grünen immer wieder auf  die Kluft zwischen Verantwortung und Bezahlung hingewiesen, und sich für  Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und mehr Anerkennung für die  Betroffenen eingesetzt. Zwar gebe es durchaus Verbesserungen, aber das Ziel  sei noch nicht erreicht. "Wir sehen aber auch die objektiven Schwierigkeiten, Kommunen mit ganz  unterschiedlicher Finanzkraft zu einem einheitlichen Vorgehen im Tarifverbund  zu bewegen. Die Stadt Ulm ist nach unserer Einschätzung ohne Weiteres in  der Lage, den Forderungen größtenteils nachzukommen, andere Gemeinden  mögen dazu nicht in der Lage sein", schreibt Joukov.  Daher sei damit zu rechnen, dass der Tarifkonflikt noch einige Zeit andauern  wird und vermutlich auch nicht der letzte sein wird. "Die Eltern sind leider stets  die Hauptleidtragenden solcher Streiks. Die Stadtverwaltung sollte daher alles  tun, um sie möglichst frühzeitig und umfassend zu informieren und bei der  Organisation der Ersatz-Betreuung zu unterstützen. Für uns ist es schließlich selbstverständlich, dass eine Leistung, die nicht  erbracht worden ist, auch nicht (wie vom GEB gefordert) bezahlt werden  muss. Diese Sache gilt es für uns eindeutig zu klären", so der Grünen-Sprecher. Die Grünen beantragen, dass die Gebühren für die in diesem Tarifkonflikt streikbedingt ausgefallene  Betreuungszeit den Eltern anteilig zu erstatten. Außerdem solle die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die  städtischen Tageseinrichtungen für Kinder um den §6 zu erweitern,  der einen Rechtsanspruch auf Gebührenerstattung im Falle der Streiks  verankert. Da die CDU-Fraktion sich bereits für die Erstattung ausgesprochen habe und die Ulmer  SPD im Wahlkampf sehr lautstark nach generell kostenloser Kinderbetreuung aufgerufen habe,  "dürfte die Mehrheit für diese Satzungsänderung stehen", so Joukov in dem Antrag. 



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