Ulm News, 19.05.2015 12:48
Grüne: Stadt Ulm soll KiTa-Gebühren erstatten
Nach Ansicht der Grünen Fraktion Ulm3 sollte die Stadt Ulm KiTa-Gebühren an die Eltern zurückzahlen, wenn die Kindertagesstätte besteikt wurde. "Für uns ist es schließlich selbstverständlich, dass eine Leistung, die nicht erbracht worden ist, auch nicht (wie vom GEB gefordert) bezahlt werden muss", schreibt Michael Joukov von den Ulmer Grünen.
Die GRÜNE Fraktion Ulm3 sei vom Streik der kommunalen KiTa- Beschäftigten nicht überrascht, heißt es in einem Schreiben der Grünen Farktion Ulm3 an Oberbürgermeister Ivo Gönner. Bereits seit über zehn Jahren hätten die Grünen immer wieder auf die Kluft zwischen Verantwortung und Bezahlung hingewiesen, und sich für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und mehr Anerkennung für die Betroffenen eingesetzt. Zwar gebe es durchaus Verbesserungen, aber das Ziel sei noch nicht erreicht. "Wir sehen aber auch die objektiven Schwierigkeiten, Kommunen mit ganz unterschiedlicher Finanzkraft zu einem einheitlichen Vorgehen im Tarifverbund zu bewegen. Die Stadt Ulm ist nach unserer Einschätzung ohne Weiteres in der Lage, den Forderungen größtenteils nachzukommen, andere Gemeinden mögen dazu nicht in der Lage sein", schreibt Joukov. Daher sei damit zu rechnen, dass der Tarifkonflikt noch einige Zeit andauern wird und vermutlich auch nicht der letzte sein wird. "Die Eltern sind leider stets die Hauptleidtragenden solcher Streiks. Die Stadtverwaltung sollte daher alles tun, um sie möglichst frühzeitig und umfassend zu informieren und bei der Organisation der Ersatz-Betreuung zu unterstützen. Für uns ist es schließlich selbstverständlich, dass eine Leistung, die nicht erbracht worden ist, auch nicht (wie vom GEB gefordert) bezahlt werden muss. Diese Sache gilt es für uns eindeutig zu klären", so der Grünen-Sprecher. Die Grünen beantragen, dass die Gebühren für die in diesem Tarifkonflikt streikbedingt ausgefallene Betreuungszeit den Eltern anteilig zu erstatten. Außerdem solle die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder um den §6 zu erweitern, der einen Rechtsanspruch auf Gebührenerstattung im Falle der Streiks verankert. Da die CDU-Fraktion sich bereits für die Erstattung ausgesprochen habe und die Ulmer SPD im Wahlkampf sehr lautstark nach generell kostenloser Kinderbetreuung aufgerufen habe, "dürfte die Mehrheit für diese Satzungsänderung stehen", so Joukov in dem Antrag.




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