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Ulm News, 18.03.2015 14:23

18. März 2015 von Ralf Grimminger
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Kaum Erbschaftsteuer für Firmenerben


Vor einigen Wochen hat das Bundesverfassungsgericht Vorschriften des Erbschaft- und Schen­kungsteuergesetzes zum dritten Mal in Folge für verfassungswidrig erklärt. Der Ge­setzgeber hat nun den Auftrag, einzelne Regelungen nachzubessern, durch die Firmenerben eine voll­stän­dige Steuer­befreiung erhalten können.   Aufgrund dieser Entscheidung findet am Dienstag, 24. März, im Wissenschaftszentrum Schloss Reisensburg der Universität Ulm ein rechtswissenschaftliches Symposium statt. Es thematisiert unter anderem den Gleichheitssatz bezogen auf private und betriebliche Vermögen. Auch das Verhältnis des Bun­des­verfassungsgerichts zum parlamentarischen Gesetzgeber wird hinterfragt.

„Wir wollen nicht zuletzt der Frage nachgehen, wie detailliert das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt dem Gesetzgeber Vorgaben für die Ausübung seiner Gesetzgebungsbe­fug­nisse machen darf.“, meint der Gastgeber Professor Heribert Anzinger, Wissenschaftler am Ulmer Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung. Zudem soll diskutiert werden, in welchem Verhältnis die Erbschaft- zur Ein­kom­mensteuer steht. Auch auf die rechtspolitischen Vorschläge und deren Auswirkungen auf die Generationenfolge insbesondere mittelständischer Unternehmen wird eingegangen.  

Das Symposium wird von den Universitäten Augsburg (Professor Gregor Kirchhof) und Ulm (Professor Heribert Anzinger) gemeinsam mit dem Ulmer Forum für Wirtschaftswissenschaften (UFW) und dem Augsburger Forum für Steuerrecht veranstaltet.  

Den Eröffnungsvortrag hält Hermann-Ulrich Viskorf, Vizepräsident und Vorsitzender Richter des zweiten Senats des Bundesfinanzhofs. Er war am Vorlagebeschluss im Ausgangsverfahren mitbeteiligt und vertritt die Überzeugung, dass die Vorschriften, die Firmenerben privilegieren, verfassungswidrig sind. Ein weiterer Referent ist Professor Chris­tian Seiler (Universität Tübingen). Er hat das geltende Erbschaftsteuergesetz für die Bundes­re­gierung vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Weitere Vorträge drehen sich um die Frage, inwieweit private und betriebliche Vermögen unterschiedlich erbschaftsteuerlich belastet werden dürfen und um die Perspektive einer Landesfinanzverwaltung.  Im Anschluss an die Impulsreferate sollen auf dem Podium und mit dem Publikum die vorgestellten Thesen und aufgeworfenen Fragen diskutiert werden. Die Kooperation der Universitäten Ulm und Augsburg ist eine auf dem Gebiet Steuerrecht erstmalige Zusammenarbeit.  Um eine Anmeldung zum Symposium wird gebeten: uws.steuerrecht@uni-ulm.de



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