Ulm News, 16.03.2015 15:15
Arbeitgeber wendet Haftstrafe ab
Beamte der Bundespolizei haben am Sonntagabend im Ulmer Hauptbahnhof einen mit Vollstreckungshaftbefehl gesuchten Mann festgenommen. Der Arbeitgeber des Mannes zahlte die geforderte Summe und wendete somit die Haftstrafe ab.
Bei einer Personenüberprüfung stellte sich heraus, dass der 27-Jährige von der Staatsanwaltschaft München wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wurde. Er hatte sich der Strafvollstreckung entzogen und wurde deshalb zur Festnahme ausgeschrieben. Die geforderte Geldstrafe von 260,- Euro wurde schließlich vom Arbeitgeber des Verhafteten hinterlegt. So entging dieser einer Ersatzfreiheitsstrafe von 19 Tagen.




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