Ulm News, 26.02.2015 16:12
Pädophilie-Vorwürfe auf Ulmer Facebook-Seite - Bis zu drei Jahre Haft für Likes auf Facebook
Eine Welle der Entrüstung wurde am Donnerstagmorgen durch einen Post auf einer Ulmer Facebook-Seite ausgelöst. Eine Frau hatte die Eltern im Neu-Ulmer Stadtteil Pfuhl vor einem Pädophilen auf einer sehr großen Ulmer Facebook-Seite mit über 8000 Gruppenmitgliedern gewarnt und dabei neben Fotos auch seinen Namen, seine Adresse und sein Geburtsdatum veröffentlicht. Zwischenzeitlich sind die Einträge gelöscht. Jetzt ist das Vorgehen ein Fall für die Polizei. Schon das Teilen solcher Aufrufe kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Text/Bildschirmfoto: Thomas Heckmann
Am Donnerstagmorgen gegen halb sieben morgens tauchte ein Bild in der Gruppe "Du weisst, das Du aus Ulm/Neu-Ulm bist, wenn . . ." auf, in dem schwere Vorwürfe erhoben wurden. Die Polizei sei er bekannt, die aber nichts unternehmen können. Sofort entbrannte in den Kommentare unter der "Warnung" eine heftige Diskussion, die in zwei Lager einzuordnen war. Die einen schrieben von "mittelalterlichen Methoden, jemanden an den Pranger zu stellen", über "wenn aber auch nur ein Kind gerettet wird, dann lohnt es sich" bis zum anderen Extrem waren Sätze wie "Sehe ich den Typen in der Nähe von einem Kind, dann hack ich ihm sein Ding ab". Innerhalb von einer Stunde wurden über 100 Posts abgesetzt - mit teils unflätigen und unterirdischen Kommentaren.
Der Betreiber der Facebook-Gruppe, der Ulmer Journalist Ralf Grimminger, der die Seite regelmäßig mit neuesten Berichten des großen Ulmer Online-Nachrichten-Nagazins ulm-news aktualisiert, hat den Aufruf umgehend gelöscht, nachdem er beim Frühstück von der auf seiner Seite veröffentlichten Hetzkampagne erfuhr.
Angehörige des Angeschuldigten hatten schon vorher die Kampagne bemerkt und den Beschuldigten informiert. "Die Hetzkampagne wurde unter einem Frauennamen angezettelt.
Nach Auskunft des Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in Kempten wurde bereits am Vormittag Anzeige wegen übler Nachrede gegen den Urheber oder Urheberin erstattet. Nun wird ermittelt. Gleichzeitig überprüft die zuständige Neu-Ulmer Polizei aber auch die Vorwürfe gegen den Mann. Die Person des Facebook-Posts kann wegen Verleumdung belangt werden. Aber auch jene, die den Eintrag geteilt und somit weiter verbreitet haben - etwa in eine Gruppe von Müttern. Die Personen machen sich durch das blße Teilen oder Liken strafbar. Der Mann, der derart via Faceboo angegangen wurde, kann gegen den Urheber eine Strafanzeige stellen und gegen alle, die den Eintrag geteilt oder geliked haben."
Text/Bildschirmfoto: Thomas Heckmann



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20. March 2015 von Tobias_Claren