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Ulm News, 09.12.2014 12:57

9. Dezember 2014 von Ralf Grimminger
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Südwestmetall: Tarifeinheit notwendig für Tarifautonomie und Betriebsfrieden


Die Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach das betriebsbezogene Mehrheitsprinzip gelten soll. „Wenn in einem Betrieb zeitgleich unterschiedliche Tarifverträge angewendet werden, erschwert dies, rechtssichere und praxisgerechte Regelungen für Arbeitgeber und Beschäftigte zu erhalten“, sagt Götz Maier, Geschäftsführer von Südwestmetall in Ulm.

Das betriebsbezogene Mehrheitsprinzip besagt, dass diejenige Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb, die Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeber führen kann. Die Minderheitsgewerkschaft soll aber ein Anhörungsrecht beim Arbeitgeber bekommen. Einen Eingriff in das Streikrecht und in die Existenz von Minderheitsgewerkschaften wird das Gesetz aber nicht beinhalten. Über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen der Minderheitsgewerkschaft sollen die Arbeitsgerichte entscheiden. 

„Wir hoffen, dass dieses Gesetz verabschiedet wird und damit nächstes Jahr in Kraft treten kann“, führt Maier aus. Dieses Gesetz könne zur Wiederherstellung der Tarifeinheit beitragen. Die aktuellen Beispiele im Schienen- und Luftverkehr zeigen, wie wichtig die Tarifeinheit ist. Für den Arbeitgeber ist es nur schwer ersichtlich, welcher Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis angewendet werden soll, da er die Gewerkschaftsmitgliedschaft der Beschäftigten in der Regel nicht kennt. Probleme können außerdem bei der Aufstellung von betriebseinheitlichen Regelungen, die vom Tarifvertrag abhängen, oder beim Abschluss von Ergänzungstarifverträgen auftreten. Insbesondere wird die Friedenspflicht während der Laufzeit von Tarifverträgen stark beeinträchtigt. 



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