Ulm News, 10.08.2014 11:01
Nachrichten aus dem Fußballbezirk Donau-Iller
SPIELBETRIEB-Sportgericht
Das Verbandsgericht des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) hat die Berufung des Vereins Ataspor Neu-Ulm am 30. Juli 2014 in voller Besetzung als unbegründet zurückgewiesen.
Der Verein hatte nach dem Urteil in erster Instanz frist- und formgerecht Berufung eingelegt. Das Verbandsgericht mit seinem Vorsitzenden Jörg Kindermann kam zu dem Schluss, dass das Urteil des Bezirkssportgerichts Donau/Iller mit einer hohen Geldstrafe und Ausschluss vom Spielbetrieb bis Jahresende angemessen und erforderlich ist. Dem Verein wird demnach eine Geldstrafe von 500 Euro auferlegt und Ataspor Neu-Ulm darf bis zum Jahresende 2014 nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen und auch keine Freundschaftsspiele austragen.
Wie das Sportgericht des Fußballbezirks Donau/Iller sah es auch das Verbandsgericht auf der Grundlage der Ermittlungen und insbesondere des Schiedsrichterberichtes als erwiesen an, dass der Verein in der Partie am 25. Mai dieses Jahres beim SV Aufheim zwei Spieler mit fremden Pässen eingesetzt hatte. Die Stellungnahme von Ataspor Neu-Ulm war weder glaubhaft noch nachvollziehbar und wurde als reine Schutzbehauptung gewertet. Der Schiedsrichter hatte nach der Partie die Passbilder
der Spielerpässe mit den beiden eingesetzten Spielern verglichen und eindeutig keine Identität feststellen können.
Ataspor Neu-Ulm gilt als Wiederholungstäter. Schon im Februar 2010 hatte das Sportgericht den türkischen Verein für den Rest der Rückrunde vom Spielbetrieb suspendiert wegen des mehrfachen Einsatzes von nicht spielberechtigten Akteuren.









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