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Ulm News, 05.08.2014 17:12

5. August 2014 von Ralf Grimminger
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Überfall auf Rentner: Polizei richtet Ermittlungsgruppe ein - Belohnung in Höhe von 10 000 Euro ausgesetzt


Eine eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe beim Polizeipräsidium Ulm kümmert sich ausschließlich um die Aufklärung eines Raubüberfalls vom vergangenen Mittwochabend. Sie bearbeitet u.a. die bislang aufgrund der Öffentlichkeitsfahndung eingegangenen Hinweise aus der Bevölkerung.

 Wie berichtet war ein 69-Jähriger in seiner Wohnung am Ulmer Eselsberg gegen 17.45 Uhr von zwei bislang unbekannten Männern überfallen und beraubt worden. Die Unbekannten hatten an der Wohnungstür geklingelt und sich unter einem Vorwand Zugang verschafft. Mit einem Messer hatten sie ihr Opfer bedroht und gezwungen, Bargeld heraus zu geben. Danach fesselten sie den Mann und flüchteten. Die Beute transportierten sie in einer schwarzen Sporttasche. Die Flucht führte die Räuber kurz vor 18.00 Uhr durch ein Kleingartengebiet zwischen Gerhard-Hauptmann-Weg und Wilhelm-Geyer-Weg. In Verlängerung des Lenauwegs waren die Unbekannten auf dem Wilhelm-Geyer-Weg zu Fuß nach Westen, Richtung Sonnenhalde unterwegs. Möglicherweise hatten sie in der Nähe ein Fahrzeug geparkt. Bei den Tätern handelt es sich um zwei etwa 25 bis 30 Jahre alte Männer, mutmaßlich Südosteuropäer. Sie sprachen gut deutsch mit südosteuropäischem Akzent. Beide haben dunkle Haare und waren dunkel gekleidet. Einer der Täter ist etwa 185 bis 190 cm groß und trug eine Baseball-Mütze und ein Kapuzenshirt. Der Zweite ist etwas kleiner, geschätzt wurden 175 cm. Die schwarze Sporttasche mit Reißverschluss ist etwa 70 cm lang und 40 cm breit und hat lange Tragegriffe. Die Täter erbeuteten auch eine größere Menge 2-Euro-Münzen. Die Ermittlungsbehörden fahnden mit Phantombildern nach den beiden Männern. Für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung der Täter führen, ist von privater Seite eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt. Die Strafverfolgungsbehörden sind nicht Auslobende und haben keinen Einfluss auf die Aussetzung und die Zuerkennung des ausgelobten Betrages. Über die Zuerkennung, Verteilung und Auszahlung des ausgelobten Betrages entscheidet die Privatperson, die die Belohnung ausgesetzt hat.



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