Ulm News, 03.06.2014 17:38
Sommerregeln in den Parks: Grillen nur am Grillplatz und Hunde an die Leine
Das sommerliche Wetter lockt in den kommenden Tagen und Wochern sicherlich viele in die Friedrichsau, den Blaupark oder andere öffentliche Grünanlagen, um dort spazieren zu gehen, zu entspannen, die Sonne zu genießen oder sich sportlich zu betätigen. Dabei sind jedoch einige "Spielregeln" einzuhalten. Dazu gehört vor allem das Verbot, Hunde frei laufen zu lassen. Aber auch Grillfeuer außerhalb der dafür vorgesehenen Grillplätze sind ein Tabu.
Darauf weisen die Bürgerdienste der Stadt und die Polizei hin. Die Friedrichsau und der Blaupark sind für alle da. Weil das Miteinander aber nur funktioniert, wenn Regeln eingehalten werden, und damit die Grünanlagen unter der Nutzung durch die vielen Besucher nicht allzu sehr "leiden", gehören Hunde dort an die Leine. Auf Kinderspielplätze und auf Liegewiesen dürfen Hunde überhaupt nicht mitgenommen werden. Vor allem Kinder und ältere Menschen reagieren oft erschreckt, wenn ihnen ein nicht angeleinter Hund zu nahe kommt - auch wenn der "nur spielen will". Also müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner an die Leine nehmen.
Beim Grillen gilt: Es macht Spaß und ist gesellig, aber Dutzende von Grills auf einer Wiese werden schnell zum Ärgernis für andere, die sich von Geruch und Rauch belästigt fühlen. Auch die Grasnarbe leidet empfindlich unter der Hitze der Grillfeuer. Im Sommer besteht zudem bei längerer Trockenheit die Gefahr von Bränden. "Wir wollen niemandem die Freude am Grillen nehmen", sagt Rainer Türke von den Ulmer Bürgerdiensten, "aber damit die Freude nicht einseitig bleibt, geht es nicht ohne gegenseitige Rücksichtnahme."
In der Friedrichsau stehen zwei Grillplätze und im Blaupark ein Grillplatz zur Verfügung, an denen gegrillt werden darf. Aber auch hier gilt es anschließend, Abfälle in die bereitgestellten Müllbehälter zu werfen und nicht einfach im Park liegen zu lassen.
Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Ulm und das Polizeipräsidium Ulm kündigen für die kommenden Monate verstärkte Kontrollen im öffentlichen Raum an. Da bei Verstößen gegen die Polizeiverordnung mit Bußgeldern bis 1.000 Euro zu rechnen ist, bittet die Stadt Ulm um Beachtung und Einhaltung der betreffenden Vorschriften. Info: Die 18 öffentlichen Grillplätze in Ulm findet man hier.







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