Ulm News, 16.05.2014 00:00
Martin Rivoir: „Grün-Rot wagt mehr direkte Demokratie“
Die von der Landesregierung verabschiedeten Eckpunkte zur Änderung der Kommunalverfassung werden nach Ansicht des SPD-Landtagsabgeordneten Martin Rivoir die Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene deutlich verbessern. „Grün-Rot wagt mehr direkte Demokratie“, sagte Rivoir.
Baden-Württemberg mache im Bundesländervergleich einen überfälligen Schritt nach vorne und stärke die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Menschen auf breiter Front. Die Reform sieht vor allem vor, die Mitbestimmung über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu erweitern. Dazu werden das Unterschriftenquorum für ein Bürgerbegehren von zehn auf sieben Prozent der Einwohner einer Gemeinde und das Zustimmungsquorum für die Verbindlichkeit eines Bür- gerentscheids von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt. Zudem wird der Anwendungsbereich auf die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ausgedehnt. „Es ist ein gutes Zeichen für die Gemeinsamkeit aller Demokraten, dass es gelang, sich auf diese Punkte in einer interfraktionellen Ar- beitsgruppe des Landtags zu verständigen“, betonte Rivoir.
Künftig werden Bürgerversammlungen zu Einwohnerversammlungen, das heißt, auch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten können diese mit beantragen. Entsprechend werden sie auch antragsberech- tigt bei Bürgeranträgen, die dann Einwohneranträge heißen. „Die lebendige Demokratie auf kommuna- ler Ebene wird durch die Verankerung von Fraktionsrechten und die Stärkung der Minderheitenrechte in kommunalen Gremien gestärkt“, hob Rivoir weiter hervor.
Die Eckpunkte sehen dazu vor, dass Fraktionen und ein Sechstel statt bisher ein Viertel der Gemeinderäte Anträge auf Einberufung einer Sitzung, Aufnahme eines Tagesordnungspunktes oder Unterrichtung des Gemeinderates durch den Bürgermeister stellen können. „Für die kommunalpolitische Öffentlichkeitsarbeit ist es ein Durchbruch, dass die Fraktionen nun ein Äußerungsrecht im Amtsblatt erhalten“, so Martin Rivoir. Die Eckpunkte sehen daneben eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen vor, indem deren Beteiligung in der Gemeindeordnung verankert wird. Jugendliche erhalten ein Antragsrecht auf Einrichtung einer Jugendvertretung. Dieser steht dann ein verbindliches Rede-, Anhörungs- und An- tragsrecht im Gemeinderat sowie ein eigenes Budget zu, das der Gemeinderat festlegt. „Wir geben der Jugend vor Ort eine Stimme und sorgen so für mehr Generationengerechtigkeit“, sagte Rivoir. Darüber hinaus haben kommunale Mandatsträger künftig einen Erstattungsanspruch für Aufwendungen für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Sitzungszeiten.





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