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Ulm News, 11.03.2014 15:17

11. March 2014 von Thomas Kießling
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Handelskammer Ulm berät bei der Bewerbung für Innovationspreis des Landes


Ab sofort können sich Unternehmen aus Industrie, Handwerk und technologischer Dienstleistung um den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg 2014, den Dr.-Rudolf-Eberle-Preis, bewerben. Anmeldeschluss ist der 31. Mai und die Innovationsberatung der IHK Ulm berät und unterstützt bei der Ausarbeitung einer Bewerbung.

Diplomingenieur Nikolaus Hertle, Leiter der Innovationsberatung der IHK Ulm, berät über die Anforderungen des Preises, begleitet bei der Antragsstellung und nimmt den Antrag im Auftrag des Wirtschaftsministeriums entgegen. „Wir prüfen gerne die Ideen der Unternehmen, denn wir wissen, worauf es ankommt“, so Hertle, der schon auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen kann. „Wichtig ist nur, dass die Firmen möglichst bald mit ihrer Idee auf uns zukommen“, so Hertle mit Blick auf den Einsendeschluss am 31. Mai 2014.

Am Wettbewerb beteiligen können sich im Land ansässige Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 100 Millionen Euro. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind aufgefordert, sich zu melden und am Wettbewerb teilzunehmen.

„Innovationen sichern die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Beispielhafte Betriebe wollen wir auch in diesem Jahr wieder mit dem Landesinnovationspreis ehren. Der Preis wird seit nunmehr 30 Jahren vergeben und ist damit eine der traditionsreichsten Auszeichnungen für Innovationen in Deutschland. Er macht die in die Zukunft gerichteten und marktorientierten Leistungen, die unsere kleinen und mittleren Unternehmen hervorbringen, sichtbar und erlebbar“, sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid in Stuttgart zum Start der Ausschreibung des Landes-Innovationspreises 2014.

Das Land vergibt in diesem Jahr wieder Preise in Höhe von insgesamt 50.000 Euro; die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH verleiht zusätzlich einen Preis in Höhe von 7.500 Euro an junge Unternehmen, die nicht älter als zehn Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro erzielen.



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