Ulm News, 28.02.2014 12:37
Neue Anhaltesignale bei der Polizei Neu-Ulm
Im Rahmen der Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sind seit 1. August 2013 neue Anhaltesignale bei den Polizeien der Bundesländer zulässig. Hierbei handelt es sich um ein nach vorne wirkendes, rotes Blinklicht als optisches Anhaltesignal ("roter Flash"), als auch um ein akustisches Anhaltehorn ("Yelp").
Seit Freitag, den 28. Februar 2014, verwendet nun auch die Polizeiinspektion Neu-Ulm ein Streifenfahrzeug, ausgestattet mit den beschriebenen Anhaltesignale. Sie nimmt damit an einem Versuch zur Erprobung der Wirkungsweise und Akzeptanz der neuen Anhaltesignale teil. Für die Verkehrsteilnehmer ergeben sich keine grundlegenden Änderungen. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wird diese immer zuerst über den Anhaltesignalgeber mit der Lichtschrift "Stop Polizei" angezeigt. Erst wenn hierauf keine Anhaltung erfolgt werden sukzessive die neuen Anhaltesignale zugeschaltet. Das Wegerecht der Polizei, also die Aufforderung an alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen, wird nach wie vor mit dem blauen Blinklicht (Blaulicht) angeordnet.




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