Ulm News, 19.02.2014 14:30
IHK Ulm: Online-Register für Vollständigkeitserklärung freigeschaltet
Das Online-Portal für die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung (VE), das sogenannte VE-Register, ist freigeschaltet. Dies betrifft diejenigen Unternehmen, die Verpackungsmaterial erstmalig und in großen Mengen in Umlauf bringen. Ab sofort können Vollständigkeitserklärungen für das Jahr 2013 hinterlegt werden. Die gesetzliche Frist hierfür endet am 1. Mai 2014. Wird die Frist zur Hinterlegung überschritten, drohen empfindliche Geldbußen.
In dem Online-Register, das unter www.ihk-ve-register.de eine zentrale Informations- und Kommunikationsplattform bietet, können Unternehmen ihre VE für 2013 hinterlegen. Am 2. Mai 2014 wird im VE-Register dann die Adressenliste der Unternehmen veröffentlicht, die bei der zuständigen IHK eine VE abgegeben haben. Werner Kühl, Umweltreferent der IHK Ulm, macht darauf aufmerksam, dass die VE vor ihrer Hinterlegung bei der IHK von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigten Buchprüfer oder unabhängigen Sachverständigen validiert werden muss. Dazu benötigt der Testierer eine qualifizierte elektronische Signatur. Im VE-Register finden interessierte Unternehmer auch Antworten auf wichtige Fragen rund um die Verpackungsentsorgung. Zum Informationsangebot gehören unter anderem die Gesetzestexte, technische und inhaltliche Handlungsanweisungen, englischsprachige Informationen für ausländische Unternehmen oder die IHK-Ansprechpartner.







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