Ulm News, 10.04.2010 12:00
17-Jähriger mit frisiertem Roller unterwegs
Ein 17-jähriger Rollerfahrer wurde gestern Nachmittag einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Dabei wurde festgestellt, dass sein 50er Roller schneller fuhr als die erlaubten 50 km/h. Dies bestätigte eine sofortige Überprüfung auf einem Rollenprüfstand. Da sich mit der höheren Geschwindigkeit des Rollers nun die Fahrzeugklasse ändert, benötigt der 17Jährige mindestens die Fahrerlaubnisklasse A1, welche er nicht hat. Dies hat nun ein Strafverfahren gegen den Rollerfahrer wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Folge.






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