Ulm News, 18.09.2013 16:00
Zusätzliches Organ-Screening beim "Babyfernsehen" nun Kassenleistung
Schwangere Frauen in Baden-Württemberg lassen immer mehr Ultraschalluntersuchungen bei ihren ungeborenen Kindern vornehmen. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) haben im Jahr 2011 über 36 Prozent der werdenden Mütter fünf oder mehr Sonografien durchführen lassen, im Jahr 2006 waren es noch 33 Prozent.
Die TK bezieht sich dabei auf eine Auswertung der Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus (GeQiK). Ein neues Angebot der gesetzlichen Krankenkassen kommt diesem Wunsch nach verstärkter Diagnostik vor der Geburt nun entgegen. Denn werdende Mütter können eine erweiterte Ultraschall-Untersuchung in Anspruch nehmen. Zwar haben Schwangere nach wie vor Anspruch auf drei Sonografien - jeweils eine pro Schwangerschaftsdrittel. Im zweiten Drittel können sie nun jedoch wählen zwischen einem Basis-Ultraschall und einem erweiterten Ultraschall. Die erweiterte Version beinhaltet ein zusätzliches Organ-Screening. Dabei werden Kopf, Hals, Rücken, Brustkorb und Rumpf genauer als bisher geprüft. Neu ist auch eine verbesserte Aufklärung der Schwangeren über Vor- und Nachteile des Screenings. Dafür wurde eigens ein ausführliches Merkblatt entwickelt. Gynäkologen, die ihren Patientinnen die erweiterte Sonografie anbieten möchten, müssen dafür eine besondere Qualifikation nachweisen, zum Beispiel eine bestandene Online-Wissensprüfung. Die neue Leistung wurde zum 1. Juli 2013 in die Mutterschafts-Richtlinien eingeführt. Speziell für Baden-Württemberg gilt nun eine besondere Regelung: Seit dem 1. September genügt die Versichertenkarte - das Geld muss also von den Versicherten nicht mehr vorgestreckt werden. Aus Sicht der TK bringt die Neuregelung mehr Sicherheit für werdende Mütter und deren Partner. "Es gibt jedoch keine Anhaltspunkte, dass mehr als drei Ultraschalluntersuchungen einen Gewinn für Mutter und Kind darstellen", sagte Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg. "Falls bei den Routineuntersuchungen Auffälligkeiten festgestellt werden, bezahlen die gesetzlichen Kassen weitere Untersuchungen", betonte Vogt. Ansonsten müssten die zusätzlichen Screenings als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlt werden.
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