Ulm News, 27.08.2013 12:46
Nach Unfällen geflüchtet
Autofahrer hinterließen in mehreren Fällen einen größeren Schaden, um den sie sich allerdings nicht kümmerten. Sie flüchteten von der Unfallstelle.
Zwischen Sonntag- und Montagmorgen fuhr ein bisher unbekanntes Fahrzeug gegen den Gartenzaun eines Wohnanwesens in der Reiherstraße in Vöhringen. Dabei wurde die Gartenumzäunung an der Nordseite beschädigt und es entstand ein Sachschaden in Höhe von 200.- Euro. Bisher sind keine Erkenntnisse zum beteiligten Fahrzeug und Fahrzeugführer vorhanden. Am vergangenen Samstag, 24.08.2013, wurde in der Zeit von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr wurde in Illertissen vermutlich auf dem Parkplatz des LIDL-Einkaufsmarktes ein dort abgestelltes Fahrzeug angefahren und an der linken Pkw-Seite eingedellt und verkratzt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 800 Euro. Der Unfall verursachende Fahrzeuglenker kümmerte sich anschließend nicht um den entstandenen Schaden und setzte seine Fahrt fort. Hinweise zu beiden Unfallfluchten nimmt die Polizei Illertissen unter Tel: (07303)-9651-0 entgegen. Aufgrund einer aktuell ausgestrahlten Funkfahndung der Polizeidirektion Ulm konnte am Nachmittag des 26.08.2013 durch eine Funkstreife der Polizeiinspektion Illertissen ein unfallbeteiligter Fahrzeugführer zeitnah zum Unfallgeschehen gestellt werden. Vorangegangen war kurz vor 15.00 Uhr eine Verkehrsunfallflucht auf dem Hindenburgring im Stadtgebiet Ulm mit gestürztem Kradfahrer und einem tatverdächtigen italienischen Pkw. Der italienische Pkw-Fahrer hatte bei einem Fahrstreifenwechsel den Kradfahrer übersehen. Dieser musste stark abbremsen, konnte einen Aufprall am Heck des Pkw aber nicht mehr verhindern und stürzte. Bei dem Unfall trug der Kradfahrer glücklicherweise nur leichte Verletzungen davon. Tatsächlich konnte das in südlicher Richtung fahrende Fahrzeug auf der A 7, Höhe Autobahnausfahrt Vöhringen, festgestellt und anschließend angehalten werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Ulm wurde gegen den 50-jährigen italienischen Fahrzeugführer eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Euro-Bereich festgesetzt, welche umgehend in bar beglichen wurde. Danach konnte die Urlauberfamilie ihre Heimreise in Richtung Venedig fortführen.










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