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Ulm News, 02.08.2013 20:57

2. August 2013 von Thomas Kießling
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Handwerkskammer Ulm begrüßt BGH-Urteil zur Schwarzarbeit


Die Handwerkskammer Ulm begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Auftraggeber bei mangelhafter Schwarzarbeit keine Gewährleistungsansprüche geltend machen können.

Was aus Sicht des Handwerks nur konsequent ist: „Wer Schwarzarbeit beauftragt, soll auch die Risiken tragen“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Tobias Mehlich. „Das Urteil unterstützt uns beim Kampf gegen Schwarzarbeit.“ „Schwarzarbeit ist auch in unserer Region ein Thema“, sagt Mehlich weiter. Im Jahr 2012 konnte die Handwerkskammer Ulm 17 Schwarzarbeitsverfahren zum Bußgeldbescheid führen, dabei wurden Bußgelder in Höhe von 59.170 Euro verhängt. In Baden-Württemberg waren es insgesamt 261 Bußgeldbescheide mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 1,2 Millionen Euro. Seit langem fordert der Handwerkstag eine Verschärfung der Gesetzeslage im Bereich der Nachbarschaftshilfe. Das Problem bestehe häufig in der Nachweisbarkeit. „Und oftmals schützt sogar der Staat selbst den Schwarzarbeiter, etwa durch Beweisverbote“, so Mehlich.



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