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Ulm News, 01.07.2013 16:07

1. July 2013 von Thomas Kießling
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Erbschaftsteuerliche Begünstigungen für Betriebsvermögen noch möglich?


Mit Beschluss vom 27. September 2012 hat der Bundesfinanzhof Teile des Erbschaftsteuergesetzes, insbesondere die Begünstigung von Betriebsvermögen, für verfassungswidrig angesehen. Nun muss das Bundesverfassungsgericht prüfen. Die IHK Ulm bietet eine Informationsveranstaltung für Interessierte über den aktuellen Stand des Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuergesetzes im Bereich des Betriebsvermögens an.

Am 5. Juni 2013 hat nun noch der Vermittlungsausschuss weiteren Verschärfungen des Erbschaftsteuergesetzes im Bereich des Betriebsvermögens zugestimmt. So zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Liquidität und Forderungen zu schädlichem Verwaltungsvermögen. Im Rahmen einer Veranstaltung werden Interessierte über den aktuellen Stand des Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuergesetzes im Bereich des Betriebsvermögens informiert und der Handlungsbedarf aufgezeigt. Die kostenfreie Veranstaltung findet am Montag, 8. Juli 2013, 16 bis 18 Uhr in der IHK Ulm statt. Anmeldung und weitere Informationen unter Telefon 0731 / 173 - 150 oder per Mail unter heine@ulm.ihk.de.



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