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Ulm News, 26.05.2013 16:44

26. Mai 2013 von Waldemar Peter
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Nachrichten aus dem Fußballbezirk Donau/Iller


SPORTGERICHT Kreisliga A

Die Berufung des TSV Bernstadt wurde vom Verbandssportgericht des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) abgelehnt und das Urteil des Bezirkes bestätigt. Das Spiel SV Göttingen gegen TSV Bernstadt vom 04.11.12 wird mit 3:0 für Göttingen gewertet.

 


Die Partie SV Göttingen gegen TSV Bernstadt war ursprünglich mit 2:2 ausgegangen. Dem Einspruch des SV Göttingen hatte das Sportgericht des Fußballbezirks Donau/Iller Recht gegeben und die Partie SV Göttingen gegen TSV Bernstadt gemäß § 46 SpO für den SV Göttingen mit 3:0 gewertet. Der SV Göttingen hatte Einspruch erhoben mit der Begründung, dass bei der Partie beim TSV Bernstadt der Spieler Tecin Gülcü eingesetzt worden war, obwohl er drei Tage zuvor beim Spiel TSV Bernstadt gegen FC Blaubeuren die Rote Karte erhalten habe.

Da das Sportgericht aus den eingegangenen Stellungnahmen keinen eindeutigen Sachverhalt ermitteln konnte, war eine mündliche Verhandlung einberufen worden. Hierzu waren am 6.3.2013 die beteiligten Vereine TSV Bernstadt, FC Blaubeuren, SV Göttingen und der Schiedsrichter erschienen. Dabei wurde zweifelsfrei festgestellt, dass der Spieler Tecin Gülcü die Rote Karte erhalten hatte, was vom Schiedsrichter auch bestätigt worden war. Der Referee bemerkte allerdings, dass er eigentlich die Gelb-Rote Karte habe zeigen wollen und dies im Spielbericht so vermerkt habe. Dies war für das Sportgericht unerheblich, da der Schiedsrichter dem Spieler auf dem Feld eindeutig Rot gezeigt habe und somit der Spieler gemäß § 26 RvO automatisch gesperrt und deshalb auch nicht für das folgende Spiel teilnahmeberechtigt gewesen wäre.

Kreisliga B Donau

Die Partie Ljiljan Ulm gegen TV Wiblingen, die am 18.05.2013 wegen Nichtantretens von Ljiljan Ulm ausgefallen ist, wird gemäß § 46 SpO mit 0:3 Toren für Ljiljan Ulm als verloren gewertet.  

Gegen Ljiljan Ulm wird wegen Vergehen gemäß § 73 RVO (Nichtantreten) eine Geldstrafe in Höhe von 75 Euro verhängt.

Kreisliga A Alb

Das Spiel FC Neenstetten II gegen TSV Laichingen vom 02.05.2013  wird für den FC Neenstetten gemäß § 46 SpO mit 0:3 Toren als verloren gewertet.    

Gegen den FC Neenstetten wird wegen Vergehen gemäß § 16 Nr. 1 Buchst. b) der RVO (Spielmanipulation) eine Geldstrafe in Höhe von 40,00 EUR verhängt.

Begründung:

Der TSV Laichingen hatte Einspruch erhoben, weil der FC Neenstetten in dieser Partie Spieler einsetzte, welche sich in der höher spielenden Bezirksligamannschaft festgespielt hatten und somit für die Kreisliga A Mannschaft keine Teilnahmeberechtigung gehabt haben. Es handelte sich um die Spieler Julian Krach, Alexander Junginger, Andreas Mack, Jens Bunz und Philipp Klaiber.

Das Sportgericht stellte fest, dass alle fünf der gemeldeten Spieler in der höher spielenden Mannschaft des FC Neenstetten

sich tatsächlich festgespielt hatten und es hätten maximal drei von diesen Spielern eingesetzt werden dürfen, womit der Verstoß gegen § 16 b der RVO (Spielmanipulation) gegeben war.

Kreisliga B Donau

Das Spiel SC Unterweiler gegen Leoes de Ulm wird gemäß § 46 SpO mit 0:3 Toren für Leoes de Ulm als verloren gewertet.

Gegen den Trainer Luis Carvalho von Leoes de Ulm wird wegen Vergehen gemäß § 67 RVO (Verschulden eines Spielabbruchs) eine Geldstrafe in Höhe von 200,00 EUR verhängt.

Begründung:

Trainer Luis Carvalho von Leoes de Ulm war in der 93. Spielminute nach einer Roten Karte gegen seinen Spieler Rodrigues auf den Platz gelaufen, hatte kurz vor dem Schiedsrichter abgedreht und dann mit dem Ellbogen gegen den Körper des Schiedsrichters gestoßen. Daraufhin wurde das Spiel vom Schiedsrichter abgebrochen.

Das Sportgericht kam zur Überzeugung, dass es sich im Wesentlichen so abgespielt habe wie vom Schiedsrichter gemeldet worden war. Wobei auch von Leos de Ulm eingeräumt wurde, dass ihr Trainer gegen den Schiri gestoßen worden sei und somit erwiesen war, dass ein Stoß gegen den Schiedsrichter vorlag.

Das Sportgericht war überzeugt, dass der Ellbogenstoß gezielt und beabsichtigt ausgeführt wurde, sich der Schiri somit bedroht fühlen durfte und das Spiel zu Recht abgebrochen habe. Dieser Abbruch wurde durch die Aktion des Trainers Carvalho verschuldet und er war somit entsprechend zu bestrafen. Bedauerlich fand das Sportgericht, dass ein Spielabbruch durch eine Person verursacht worden ist, der aufgrund seiner Stellung als Trainer eigentlich ein Vorbild für andere sein sollte.

 



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