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Ulm News, 22.02.2013 10:04

22. February 2013 von Thomas Kießling
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Lecker! Gaststättenkontrolleure finden Dreck, Ruß und Kakerlaken


Zwölf Gaststätten hat das Polizeirevier Ulm-Mitte am Dienstagabend in Ulm und Langenau überprüft. In Ulm kontrollierten dessen Experten für Umwelt- und Gewerberecht gemeinsam mit zwei Fachmännern der Stadt Ulm für die Lebensmittelüberwachung. Nur in einem der überprüften Betriebe war alles in Ordnung.

 Wo notwendig, erteilten die Experten Auflagen, die festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben, oder leiteten Bußgeldverfahren ein. In Ulm beanstandete die Lebensmittelüberwachung sieben von acht überprüften Betrieben, meist wegen des falschen Umgangs mit Lebensmitteln, aber auch wegen fehlender Preisangaben. Eine der Küchen war komplett mit Ruß verschmutzt, selbst die Eiswürfel für Getränke. In einem Betrieb waren die Mängel noch schwererer Natur, dort brachte die Kontrolle sogar Schädlingsbefall ans Licht. Umgehend wurde dort mit Reinigungsarbeiten begonnen, am Morgen rückte ein Fachbetrieb zur Schädlingsbekämpfung an. Das Gebot, ein alkoholfreies Getränk billiger anzubieten, als das billigste alkoholische Getränk, hatte ein Betreiber nicht beachtet. Die Polizei widmete ihre Aufmerksamkeit den Besuchern und Beschäftigten. Zwei Minderjährige mussten die Beamten aus Raucherlokalen verweisen. Weil sie die Jugendlichen verbotenerweise eingelassen hatten, erwarten die Verantwortlichen Bußgelder. Bei einer Beschäftigten ergab sich der Verdacht der Schwarzarbeit, die Ermittlungen dazu dauern an. In Langenau kontrollierte die Polizei im gleichen Zeitraum vier Lokale im Hinblick auf das Gastättengesetz. In allen vier Betrieben gab es Beanstandungen, in zwei Lokalen gleich mehrere. Ein Betrieb konnte keine Gaststättenerlaubnis vorweisen. Andernorts wurden Bestimmungen zum Nichtraucherschutz missachtet. So war ein Raucherbereich nicht abgetrennt, ein Raucherlokal nicht als solches gekennzeichnet, einmal fehlte ein Hinweisschild darauf, dass der Zutritt erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Diesen Betreibern stehen Bußgelder ins Haus, zudem informiert die Polizei die Gaststättenbehörde.



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