Ulm News, 01.02.2013 13:00
Nur mit Nebelscheinwerfern unterwegs
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Das war auch in der Nacht zum Freitag in Schelklingen der Fall, wo die Polizei eine Autofahrerin stoppte, die nur mit Nebelscheinwerfern durch die Nacht fuhr.
Kurz nach 3 Uhr stoppte eine Streife der Ehinger Polizei die 41-Jährige, weil sie verbotenerweise nur die Nebelscheinwerfer benutzte. Das Ablendlicht des Wagens war komplett defekt, wie die Kontrolle zeigte. Ans Licht kam auch, dass die Hauptuntersuchung schon im August fällig gewesen wäre. Damit nicht genug, stand das Auto auf der Fahndungsliste, weil seit geraumer Zeit kein Versicherungsschutz mehr besteht. An Ort und Stelle legten die Beamten den Wagen still. Die Fahrerin und der Fahrzeugeigentümer sehen nun Strafanzeigen wegen Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und den weiteren Versäumissen entgegen.







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