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Ulm News, 22.01.2013 23:06

22. Januar 2013 von Thomas Kießling
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Uni Düsseldorf leitet wegen Plagiatsvorwürfen Verfahren gegen Ministerin Schavan ein


Die Universität Düsseldorf hält die Plagiatsvorwürfe gegen Bildungsministerin Annette Schavan für stichhaltig. Die Universität leitet ein Verfahren ein, um der Wissenschafts- und Bildungsministerin den akademischen Grad abzuerkennen.

Die Entscheidung der Universität Düsseldorf kam einigermaßen überraschend. In den letzten Tagen sah es nicht danach aus. Es wurde eher davon gesprochen, dass Schavan formale Fehler begangen habe. Die Vorwürfe scheinen aber so schwerwiegend zu sein, dass das Verfahren eingeleitet wurde, um der Ministerin den akademischen Grad abzuerkennen. Der Fakultätsrat betonte aber, dass das Eregbnis der Prüfung offen sei.
In der Pressemeldung der Uni Düsseldorf von Prof. Dr. Bruno Bleckmann, Dekan der Philosophischen Fakultät, heißt es im Wortlaut: "Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität hat auf seiner Sitzung vom 22. Januar 2013 zum Promotionsprüfungsverfahren Prof. Dr. Schavan folgende Entscheidung getroffen: "Im Mai 2012 wurde in der Öffentlichkeit der Vorwurf erhoben, es befänden sich in der Dissertation von Frau Prof. Dr. Schavan Plagiate. Wenn wir als Fakultät substantielle Anzeichen eines solchen wissenschaftlichen Fehlverhaltens erkennen, müssen wir dem konsequent nachgehen - und zwar unabhängig von der Person und ihrer Position. Das Recht sieht für solche Fälle auch keine Verjährung vor. Die Philosophische Fakultät hat daher zu überprüfen, ob der Doktortitel seinerzeit zu Recht verliehen worden ist. Im Rahmen des Verfahrens hat der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät zunächst eine Vorprüfung durchgeführt und hierfür die schriftliche Promotionsleistung von Frau Schavan untersucht sowie auch die Betroffene angehört. Aufgrund der Empfehlung des Promotionsausschusses habe ich dem Fakultätsrat in der heutigen Sitzung die Frage vorgelegt, ob ein entsprechendes Hauptverfahren einzuleiten ist oder nicht. Der Fakultätsrat hat alle Sachverhalte der Vorprüfung ausführlich diskutiert und heute in geheimer Abstimmung mit 14 JA-Stimmen und einer Enthaltung entschieden, dass das Hauptverfahren zu eröffnen ist. In den nächsten Wochen werden sich die Mitglieder des Rates intensiv mit den Unterlagen des Promotionsausschusses und der Stellungnahme der Betroffenen auseinandersetzen. Für den 5. Februar werde ich eine weitere Sitzung des Fakultätsrates einberufen, in der die Fortsetzung des Verfahrens auf der Tagesordnung stehen wird. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass das Verfahren ergebnisoffen ist. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Verständnis, wenn es bei dieser Erklärung, die den Verfahrensstand erläutert, bleibt und ich keine weiteren Auskünfte geben kann."



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