Ulm News, 09.01.2013 16:04
Das Handwerk profitiert vom neuen Anerkennungsgesetz
Die Integration ausländischer Fachkräfte in den hiesigen Arbeitsmarkt wird zunehmend erleichtert. Eine Zwischenbilanz des sogenannten Anerkennungsgesetzes zeigt, dass Fachkräfte aus dem Ausland die neu geschaffenen Regelungen in Anspruch nehmen und das Handwerk davon profitieren kann.
Nachdem das Gesetz im April 2012 in Kraft getreten ist, wurden nun die ersten positiven Bescheide erteilt. „Das Gesetz ist ein Instrument zur besseren Integration von Menschen und ihren Qualifikationen, die ihre Berufsabschlüsse im Ausland erworben haben“, erklärt Karin Schmid, Geschäftsführerin Recht und Bildung bei der Handwerkskammer Ulm. Es beauftragt die Kammern Bildungsabschlüsse unterschiedlicher Länder zu vergleichen, einzuordnen und ihre eventuelle Gleichwertigkeit festzustellen. Frage ist beispielsweise, ob sich ein ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland selbstständig machen darf, wofür im Regelfall der Meisterbrief nach deutschem Recht als Referenzabschluss notwendig ist. Bisher gibt es Bezirk der Handwerkskammer Ulm insgesamt 40 Anträge aus dem Bereich der Gesellen und 16 Anfragen aus dem Bereich der Meister. Diese kommen insbesondere aus dem Elektro- und Metallbereich mit dem räumlichen Schwerpunkt Osteuropa. Ein Großteil der Entscheidungen steht noch aus, da beispielsweise die eingereichten Unterlagen unvollständig sind. Schmid sieht die Instrumente zur Fachkräftesicherung im Handwerk dadurch um ein Element erweitert: „Das Handwerk bietet weiterhin beste Berufsperspektiven, unabhängig von der der persönlichen Herkunft. Das Anerkennungsgesetz ist ein Baustein unseres Beratungsengagements als Dienstleister vor Ort.“ Es existiere ein hoher Beratungsbedarf, welcher im persönlichen Gespräch am besten erfüllt werden könne. Hier werde das neue Recht erläutert, die individuellen Anliegen betrachtet und weitere Vorgehensweisen aufgezeigt. Schmid betont: „Wir rechnen nicht mit einem Ansturm an Antragsstellern aus dem Ausland. Bisher konnten wir mit jedem Interessierten eine individuelle Berufsplanung angehen und entsprechende Perspektiven formulieren.“ Gleichzeitig gehe es darum, die Qualitätsstandards des Gesellen- und Meisterbriefes als Merkmal des Verbraucherschutzes zu erhalten.





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