Ulm News, 25.11.2012 00:00
Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler
Über die gesetzlichen Neuregelungen für Finanzanlagenvermittler ab 1. Januar 2013 informiert die IHK Ulm bei einer Veranstaltung am Freitag, 30. November, von 10 bis 11.30 Uhr.
Künftig ist die gewerbsmäßige Vermittlung von Investmentfonds, geschlossenen Fonds und sonstigen Vermögensanlagen erlaubnispflichtig. Wer diese vermitteln will, bedarf der Erlaubnis nach § 34 f der Gewerbeordnung (GewO). Auch für die Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c GewO ist die neue Erlaubnis notwendig, wenn Finanzanlageprodukte vermittelt werden. Zukünftig besteht die Verpflichtung, sich in dem Finanzanlagenregister registrieren zu lassen. Für die Erlaubnis ist unter anderem ein Sachkundenachweis erforderlich. Die Teilnehmer erhalten Informationen zu den Einzelheiten der neuen Regelungen wie Verfahren, Registrierungspflicht und Sachkundeprüfung sowie zu den Informations- und Dokumentationspflichten und den Übergangsregelungen für Inhaber der Erlaubnis nach § 34 c GewO. Die Teilnahme an der Veranstaltung bei der IHK Ulm, Olgastraße 95-101, ist kostenlos. Information und Anmeldung unter Tel. 0731 / 173-154 oder per Mail unter [email protected]





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