Ulm News, 14.11.2012 12:06
Polizei verstärkt Alkoholkontrollen
Wer Alkohol trinkt und sich anschließend ans Steuer setzt, gefährdet sich und andere. Das bestätigt auch die Statistik. Die Polizei in Ulm und Alb-Donau-Kreis hat jetzt angekündigt, zum Jahresende die Alkoholkontrollen zu verstärken.
November und Dezember sind die Monate der Jahresabschlussfeiern, der Weihnachtsfeiern und Betriebsfeste. Das ist für Viele auch Gelegenheit, Alkohol zu trinken. Leider sind nicht alle so vernünftig, sich anschließend nicht selbst ans Steuer zu setzen, sondern sich nach Hause bringen zu lassen. Das weiß auch die Polizei und kündigt für die kommenden Wochen Alkoholkontrollen an. Sie will beitragen, dass möglichst niemand berauscht fährt. Betrunkene will sie aus dem Verkehr ziehen, bevor etwas passiert. Für die betroffenen Fahrer sind die Folgen gravierend: Führerscheinentzug oder Fahrverbot, Freiheitsstrafen, Geldstrafe oder -buße und ein Eintrag ins Verkehrszentralregister (Punkte). Das hat seinen guten Grund, denn Alkohol und Fahren vertragen sich nicht. Alkohol hat gefährliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung. Das führt zur Fehleinschätzung von Entfernung und Geschwindigkeit. Schon ab 0,2 Promille kann das Zusammenwirken beider Augen gestört sein. Kommen ungünstige Lichtverhältnisse hinzu, wie in dieser Jahreszeit üblich, sind die Auswirkungen noch gravierender. Alkohol beeinträchtigt die Sehschärfe, Dinge verschwimmen oder erscheinen doppelt. Das Auge passt sich weit schwieriger an Lichtverhältnisse an, deshalb werden Ampeln, Bremslichter und Verkehrzeichen übersehen. Der Blick wird zunehmend tunnelartig, Gefahren am Rand des Blickfelds werden nur noch vermindert wahrgenommen. Schon bei 0,3 Promille sind Fehler beim Überholen, zu geringer Abstand und falsche Geschwindigkeitseinschätzungen zu erwarten. Die Beeinträchtigungen werden mit zunehmendem Promillewert größer. Weil Alkohol auch die Persönlichkeit verändern kann, ist der Genuss umso gefährlicher. Denn der Mensch verliert seine Hemmungen, gibt die Selbstdisziplin auf, wird wagemutiger und risikofreudiger. Die eingeübte Verhaltenssteuerung funktioniert nicht mehr. Die Folgen sind verheerend: In Ulm und im Alb-Donau-Kreis registrierte die Polizei in den ersten drei Quartalen dieses Jahres 57 Verkehrsunfälle, bei denen ein Beteiligter unter Alkoholeinwirkung stand. Das ist zwar etwa ein Fünftel weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, doch wurde bereits ein Mensch bei einem solchen Unfall getötet. Der 32-Jährige war Ende September zu Fuß auf dem Nachhauseweg. Dunkel gekleidet ging er bei Schelklingen auf der B 492. Ein Autofahrer sah den mit über zwei Promille stark Betrunkenen deshalb nicht. Durch die Kollision erlitt der 32-Jährige tödliche Verletzungen. Von diesen 57 Verkehrsunfällen in 2012 wurden 55 von den alkoholisierten Beteiligten selbst verursacht. 24 Menschen wurden bei den Unfällen leicht, neun schwer verletzt. Damit ist die Zahl der Verletzten von 27 in 2011 um 15 Prozent auf jetzt 31 gestiegen. Zwei Drittel der Verletzten waren die betrunkenen Verursacher selbst, das übrige Drittel andere Verkehrsteilnehmer, die durch die Alkoholisierten zu Schaden kamen. Der tödliche Unfall bei Schelklingen ist nur ein Beispiel dafür, dass es nicht genügt, nach Alkoholgenuss das Auto stehen zu lassen: Anfang Dezember 2011 war in Obermarchtal ein 29-Jähriger zusammen mit Bekannten nach einer Weihnachtsfeier auf dem Nachhauseweg. In seiner Trunkenheit schätzte er offenbar einen Laster falsch ein und überquerte vor diesem die B 311. Der 29-Jährige wurde vom Lkw erfasst und getötet. Jeder sollte also auch für seine gefahrlose Rückkehr nach Hause sorgen. Denn „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet“, regelt das Gesetz. Das gilt also auch für Fußgänger. Den Rückweg zu planen, so dass er gefahrlos ist, kann freilich auch heißen, weniger Alkohol zu trinken.




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