Ulm News, 08.11.2012 15:45
Landkreis Neu-Ulm sucht Wohnraum für Flüchtlinge
Der Landkreis Neu-Ulm sucht dringend Unterkünfte für die Unter-bringung von Asylbewerbern. Bisher ist es dem Landratsamt nicht gelungen, für alle Flüchtlinge, die dem Landkreis zugeteilt wurden, Wohnraum zu finden. Landrat Erich Josef Geßner appelliert des-halb an die Bevölkerung: „Helfen Sie uns und den Menschen, die bei uns Zuflucht suchen! Bitte melden Sie uns geeignete, auch in Privatbesitz befindliche Gebäude oder Grundstücke.“
Seit September sieht sich die Regierung von Schwaben gezwungen, den Landkreisen und kreisfreien Städten in Schwaben Asylbewerber zur dezentralen Unterbringung zuzuweisen, weil alle Gemeinschaftsunterkünfte voll belegt sind. In anderen Regierungsbezirken ist man bereits früher dazu übergegangen, den Landkreisen und Städten Asylbewerber zur Unterbringung zuzutei-len. „Die bayerischen Aufnahmeeinrichtungen in München und Zirndorf sind über alle Maßen belastet. Teilweise mussten bereits Unterbringungen in Zelten erfolgen“, berichtet Charlotte Berger, die Leiterin des Geschäftsbereichs „Kommunales, Ausländer, Soziales“ im Landratsamt Neu-Ulm. Im September dieses Jahres seien rund 1.400 Asylsuchende nach Bayern gekommen. Die Regierungen gehen davon aus, dass sich der Zustrom an Asylbewerbern auch in den folgenden Monaten in dieser Größenordnung bewegen wird. Aufgrund der stark gestiegenen Asylbewerberzahlen sind in Schwaben wöchentlich bis auf Weiteres mehr als 50 Personen unterzubringen. In der Gemeinschaftsunterkunft in Neu-Ulm sind aktuell rund 60 Asylbewerber einquartiert. Außerdem haben 57 dezentral zugewiesene Flüchtlinge Unterkünfte im Stadtgebiet bezogen. Neben diesen bereits untergebrachten Personen sind nach derzeitigem Stand bis zum Ende dieses Jahres für mindestens weitere 70 Personen Quartiere im Landkreis zu finden. Charlotte Berger und ihre Mitarbeiter sind bereits auf die Städte und Gemeinden im Landkreis zugegangen und baten sie, geeignete Gebäude oder Grundstücke zu melden. „Leider führte dies bislang nur zu wenig Erfolg“, bedauert die Verwaltungsjuristin. Darüber hinaus wendete sich das Landratsamt an Betreiber, Eigentümer oder Besitzer von Gaststätten, leer stehenden Bürogebäuden, Pensionen und private Vermieter. „Die Suche gestaltet sich jedoch äußerst schwierig. Es ist schade, dass gegenüber dem unterzubringenden Personenkreis teilweise Vorbehalte zu existieren scheinen“, sagt Berger. Die Landkreisverwaltung erfahre bei der Suche nach Objekten häufig strikte Ablehnung. Nur mit viel Mühe hätte sie den bisherigen Wohnraum in Neu-Ulm gewinnen können. Die Unterbringung der Flüchtlinge nehmen die Landratsämter als Staatsbehörde wahr. Dabei treten die Landkreise als Vertragspartner bei der Anmietung auf. Die Regierung von Schwaben ist gegenüber dem Landkreis zur Kostenerstattung verpflichtet. Ansprechpartnerin im Landratsamt für die Meldung von möglichem Wohnraum für Asylbewerber ist Renate Kaleja (Telefon: 0731/7040-190; E-Mail: renate.kaleja@lra.neu-ulm.de).





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