Ulm News, 02.10.2012 14:50
Schüler verletzen Lehrer mit Laserpointer
Ein äußerst gefährliches Verhalten haben am Montag zwei Schüler in Ehingen an den Tag gelegt. Sie zielten mit Laserpointern auf andere. Ein Lehrer musste anschließend in ärztliche Behandlung.
Die Polizei warnt vor dem fahrlässigen Umgang mit den Lichtzeigern. Laserpointer haben verschiedene Formen: Sie sehen aus wie Fernbedienungen, Schlüsselanhänger oder Kugelschreiber. Doch eines ist ihnen gemeinsam: Sie senden einen gebündelten Lichtstrahl aus, der eigentlich bei Präsentationen seine Stärke zeigt. Denn mit dem Lichtpunkt kann auch auf weitere Entfernung ein scharf umrissener Punkt auf die Wand gezeichnet werden, um auf Teile der Präsentation hinzuweisen. Genau darin liegt auch die Gefahr. Der gebündelte Lichtstrahl kann schwerwiegende Verletzungen verursachen, wenn er in ein Auge trifft. Das Blenden kann zu bleibenden Schäden führen. Deshalb ermittelt die Polizei jetzt gegen einen 13-jährigen Schüler, der am Montag zu Unterrichtsbeginn mit dem Laserpointer auf seinen Lehrer zielte und ihn ins Auge traf. Der Lehrer musste wegen der Blendung einen Arzt aufsuchen. Der stellte zwar kurz darauf keine bleibenden Schäden fest, doch können diese sich nach seiner Auskunft auch noch später einstellen. Nur kurze Zeit später erfuhr der Rektor der Schule, dass auch ein anderer Schüler einem Mitschüler mit einem Laserpointer ins Gesicht geleuchtet hatte. Der Rektor übergab das Gerät der Polizei, den Burschen wies er an, sich mit seinen Eltern bei der Polizei zu melden. Dort erfuhren sie, wie gefährlich das Verhalten des Sprößlings war. Glücklicherweise wurde der Mitschüler des 13-Jährigen nicht verletzt. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt die Polizei in Ulm in ähnlichem Zusammenhang. Ende September waren in einer Nacht im Ulmer Stadtgebiet zwei Polizeistreifen nacheinander mit Laserpointern "angegriffen" worden. Eine Streife überstand den Vorfall unbeschadet, der Fahrer der zweiten Streife wurde geblendet und musste sich ebenfalls ärztlich untersuchen lassen. Auch hier wurden bislang glücklicherweise keine bleibenden Schäden festgestellt.



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