Ulm News, 09.05.2012 17:30
Strafe statt Finderlohn
Weil sie ein fremdes Handy behalten haben soll, statt es als Fundsache abzugeben, sieht eine Ulmerin einer Strafanzeige entgegen.
Mitte März bemerkte eine junge Frau aus dem Blautal, dass ihr hochwertiges Mobitelefon verschwunden war. Sie ging davon aus, dass es ihr gestohlen worden war. Darauf reagierte die Betroffene richtig und erstattete Anzeige beim Polizeiposten in Blaustein. Das hat sich ausgezahlt, denn nun bekam sie das Gerät im Wert von mehreren Hundert Euro zurück. Die Ermittlungen der Polizei haben gezeigt, dass die junge Frau ihr Telefon in Söflingen verloren hatte. Dort soll es eine 58-Jährige gefunden und zu Unrecht behalten haben. Die Ermittler stellten das Gerät deshalb sicher und gaben es der rechtmäßigen Eigentümerin zurück. Die Ulmerin sieht einer Strafanzeige wegen Unterschlagung sicher. Hätte sie es als Fundsache abgebeben, hätte ihr ein Finderlohn zugestanden.




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