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Ulm News, 23.04.2012 14:00

23. April 2012 von Thomas Kießling
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Fahren oder Trinken


"Wer fährt, trinkt nicht - wer trinkt, fährt nicht". So der griffige Rat der Polizei, die davor warnt, sich an Promillegrenzen heranzutrinken. Zu groß ist das Risiko, zahlreiche Unbekannte fließen in vermeintliche Berechungen ein. Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger während der Probezeit gilt ohnehin ein absolutes Alkoholverbot.

 Anderen drohen ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen und Führerscheinentzug, wenn zudem Anzeichen für eine Fahrunsicherheit vorliegen. Bekannter ist die 0,5-Promille-Regel. Gegen diese verstieß ein Autofahrer am Sonntag zwischen Langenau und Albeck. Gegen 22:50 Uhr kontrollierte ihn dort eine Polizeistreife. Weil der 53-Jährige nach Alkohol roch, aber keinen korrekten Alkoholtest absolvieren konnte, musste er eine Blutprobe abgeben. Bestätigt diese den ersten Verdacht, erwarten den Mann aus dem Alb-Donau-Kreis mindestens ein Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld und vier Punkte in Flensburg.



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