Ulm News, 07.03.2012 15:35
Landratsamt: Kein Jagdverbot am Plessenteich
Das Landratsamt Neu-Ulm widerspricht einer Aussage bei der Bürgerversammlung in Reutti. Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Neu-Ulm hat kein Jagdverbot für das Ufer des Plessenteichs in Reutti erlassen.
Die gegenteilige Behauptung, die am 2. März in dem Bericht „Bauern stehen mit den Graugänsen auf Kriegsfuß“ in der Neu-Ulmer Zeitung zu lesen war, ist falsch. In dem Artikel steht: „Und unmittelbar am Teich dürfe schon gar nicht geschossen werden, weil das Landratsamt es untersage.“ Eine solche Untersagung gibt es nicht. Bei einer Ortsbegehung im Juni 2010, an der neben den zuständigen Mitarbeitern des Landratsamtes die Revierinhaber beziehungsweise Jagdvorsteher der Reviere rund um den Plessenteich teilnahmen, wurde einvernehmlich festgelegt, wann und wo Graugänse gejagt werden dürfen. Diese Absprache floss in den entsprechenden Genehmigungsbescheid der Unteren Jagdbehörde vom 23. Juni 2010 ein, mit dem die Schonzeit für Graugänse verkürzt wurde. Im Jahr 2011 wurde keine Schonzeitverkürzung für Graugänse in und am Plessenteich beantragt, sodass es ausreichte, diese während ihrer regulären Jagdzeit (1. – 31. August und 1. November bis 15. Januar) schießen zu dürfen. Gegenwärtig ist Brutzeit, daher dürfen bis auf Weiteres keine Graugänse gejagt werden. Für den Sommer ist bislang noch keine Schonzeitverkürzung beantragt worden.





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