Ulm News, 29.02.2012 15:47
Polizei beanstandet mehrere Spielhallen
In drei Spielhallen hat die Ulmer Polizei am Dienstagabend Verstöße gegen Bestimmungen entdeckt, die dem Jugendschutz dienen und der Spielsucht entgegenwirken.
Bei zwei Betrieben in der Ulmer Innenstadt fehlten deutliche Hinweise am Eingang, dass der Zutritt unter 18 Jahren verboten ist. Im dritten Betrieb war kein Infomaterial über die Risiken übermaßigen Spielens ausgelegt. Dies ist aber für solche Betriebe vorgeschrieben. Alle Verantwortlichen sehen Bußgeldverfahren entgegen.




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29. February 2012 von bundy
"Im dritten Betrieb war kein Infomaterial über die Risiken übermaßigen Spielens ausgelegt."
Selbst wenn das ausgelegt gewesen wäre, hätte es die Spieler weder interessiert, noch hätten sie das gelesen. Das ist mal wieder ein Paradebeispiel für den Schwachsinn in unserer Gesetzgebung. Die Polizei sollte mal lieber Verbrecher fangen, anstatt Leute vor sich selbst zu schützen versuchen. Wer spielen will, spielt. Und er schadet niemadem damit außer sich selbst.