Ulm News, 27.01.2012 05:00
Auch zur Fasnet: Gegen Alkoholmissbrauch und Gewalt
Auch in der Fasnet 2012 gehen Polizeivollzugsdienst und Polizeibehörden in Ulm und im Alb-Donau-Kreis gemeinsam gegen Störungen vor.
Seit Jahren zeigen diese Bemühungen und die gute Zusammenarbeit mit Veranstaltern Erfolge. Seit 2005 deutlich seltener geworden sind Einsätze bei Fasnetveranstaltungen, bei denen die Polizei wegen teilweise massiven Störungen eingreifen muss. Schon im Vorfeld gehen Polizei und Ortspolizeibehörden gezielt auf jene zu, die als Störenfriede aufgefallen sind. Mit solchen "Gefährderansprachen“ verdeutlicht die Polizei ihre Entschlossenheit und zeigt die weit reichenden Konsequenzen von Straftaten auf. Wirksam sind auch Verbote für Rädelsführer, betreffende Veranstaltungen zu besuchen. Andernfalls drohen Zwangsgelder. Die Polizeidirektion Ulm bereitet sich alljährlich intensiv auf die „tollen Tage“ vor. Mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei können mehr Beamte für Sicherheit und Ordnung im Einsatz sein, wo es erforderlich scheint. Ob in Uniform oder verdeckt, mit offensiver Präsenz und Kontrollen will die Polizei die Menschen fernhalten, die Unfrieden in Veranstaltungen tragen wollen. Alkoholmissbrauch begünstigt Gewalt. Wegen dieser Erfahrung ist es der Polizei besonders wichtig, dass die Jugendschutzbestimmungen und das Gaststättengesetz beachtet werden. Die meisten Veranstalter haben ihre besondere Verantwortung dafür erkannt, ebenso wie die Vorteile einer ungestörten Feier. Vorbildlich setzen sie deshalb die Empfehlungen der Behörden und der Polizei um. Gemeinsame Handlungsempfehlungen haben Gaststättenbehörden im Alb-Donau-Kreis als Richtschnur zur Verfügung, wenn sie Veranstaltungen genehmigen. Schon am Eingang sollten Veranstalter darauf achten, dass Jugendliche erst ab 16 und grundsätzlich nur bis Mitternacht zu Tanzveranstaltungen dürfen. Nur wenn der Veranstalter ein anerkannter Träger der Jugendhilfe ist oder die Veranstaltung der Brauchtumspflege dient, dürfen auch Kinder bis 22:00 Uhr, 14- und 15-Jährige sogar bis Mitternacht dabei sein. Das Alter entscheidet auch am Ausschank: Branntweinhaltiges gibt es erst ab 18 Jahren. Das gilt auch für viele Mixgetränke - bis zu zwei Schnäpse verbergen sich darin hinter süffigem Geschmack! Neben dem Jugendschutz berät die Polizei die Veranstalter auch über die Sperrzeit. Sie zeigt auch, wie sie frühzeitig Störungen erkennen und verhindern können. Mit Kontrollen und Aufklärung wirken die Beamten zunehmend exzessivem Trinken entgegen, gerade bei jungen Menschen. Dabei zeigt die Polizei Jugendlichen, Eltern und Erziehungsverantwortlichen die negativen Folgen des Alkoholmissbrauchs auf. Dass es um mehr geht, als sich im Rausch lächerlich zu machen, vermittelt die Vorbeugungskampagne „Don`t drink too much – stay gold“ auch mit eindrucksvollen Bildern. Mehr dazu auf www.staygold.eu. Volltrunkenen, die sie in Gewahrsam nehmen muss, schreibt die Polizei eine Rechnung. Bei Jugendlichen werden natürlich auch die Eltern informiert. Übermäßiges Trinken gefährdet zudem die Gesundheit, auch schwere Unfälle sind mögliche Folgen. In den letzten drei Wochen vor Fasnetsdienstag 2011 verzeichnete die Polizei allein in Ulm und Alb-Donau-Kreis neun Verkehrsunfälle, bei denen Alkohol oder Drogen im Spiel waren. Im gleichen Zeitraum hat die Polizei 24 Fahrer unter Alkohl- oder Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen, bevor Schlimmeres passierte. Tag und Nacht ist die Polizei im Straßenverkehr wahrnehmbar um mit Kontrollen vorzubeugen. Wie in den Vorjahren wird sie konsequent jene aus dem Verkehr ziehen, die trotz aller Warnungen benebelt von Alkohol, Rauschgift oder Medikamenten am Steuer sitzen.







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