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Ulm News, 30.12.2011 03:00

30. Dezember 2011 von Ralf Grimminger
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Pflege Angehöriger soll einfacher möglich werden - Familienpflegezeit tritt am 1. Januar 2012 in Kraft


Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird ge-rade im Hinblick auf die demographische Entwicklung für die regionalen Unternehmen und ihre Mitarbeiter immer wichtiger. „Wir begrüßen es, dass die Familien-pflegezeit als freiwilliges Vereinbarungsmodell aus-gestaltet worden ist“, betont Götz Maier, Geschäftsführer von Südwestmetall in Ulm.

Am 1. Januar 2012 tritt das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Kraft. Ziel ist es, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, neben einer häuslichen Pflege in Teilzeit weiter zu arbeiten. Die Familienpflegezeit teilt sich auf in eine maximal 24 Monate andauernde Pflegephase, in der bei teilweise abgefedertem Entgeltausfall die Arbeitszeit reduziert wird, und eine Nachpflegephase, in der unter fortbestehendem Entgeltverzicht wieder Vollzeit ge-arbeitet wird. „Bereits heute engagieren sich die regionalen Betriebe in vielfältiger Weise, um ihren Mitarbeitern die Pflege von Angehörigen zu ermöglichen“, führt Maier aus, „die beste-henden Ansprüche auf Teilzeit und Pflegezeit werden ge-nutzt“. Aber auch tarifvertragliche und betriebliche Lang- und Lebensarbeitzeitkonten werden genutzt, um Beruf und Pflege zu vereinbaren. Im Hinblick auf die zunehmende Zahl pflegebedürftiger Personen ist das Familienpflegezeitgesetz sicher ein Ansatz. Kritik besteht aber nicht nur an der Umsetzung in ei-nem eigenständigen Gesetz neben dem bestehenden Pflegzeitgesetz, was für die Praxis undurchsichtig ist: „Die Ausdehnung des Kündigungsschutzes für Beschäftigte mit Beginn der Familienpflegezeit bis zu deren Abschluss stellt für Unternehmen allerdings einen klaren Nachteil dar“, hebt Maier hervor.



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